Fachverfahreni-Kfz hoch im Kurs
Zu den am häufigsten nachgefragten Verwaltungsdienstleistungen gehört die Fahrzeugzulassung. Ein Online-Angebot macht den Vorgang in der Corona-Krise einfacher und effizienter und entlastet Bürger und Verwaltung spürbar. Innovative IT-Lösungen müssen dabei schnell verfügbar sein, um ihren Nutzen und ihre Entlastungswirkung unmittelbar entfalten zu können. Umso besser, wenn dann – wie bei i-Kfz – auf eingespielte Prozesse und Infrastrukturen zurückgegriffen werden kann.
Angesichts der Corona-Pandemie war der Gesetzgeber für pragmatische Lösungswege offen: Mindestens bis zum 31. Dezember 2020 hatten Zulassungsstellen in Bayern die Möglichkeit, Fahrzeughaltern den Zugang zu i-Kfz-Online-Diensten zu erleichtern. Grundlage hierfür war eine Ausnahmegenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Sie stellte es allen Zulassungsstellen in Bayern frei, ob sie bei bestimmten Antragsprozessen auf die Authentifizierung mittels eID-Funktion des Personalausweises (nPA) verzichten. Eine mit Benutzername und Passwort angelegte BayernID reichte aus. Auf diese Weise war es für Fahrzeughalter in der Corona-Situation wesentlich leichter, vorhandene Online-Dienste im Zulassungswesen zu nutzen.
Vor Ansteckung schützen
Mit vereinfachten Ausnahmeregelungen sind Beschäftigte und Kunden in den Zulassungsbehörden besser vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 geschützt. Die Regelung trägt außerdem dazu bei, Infrastruktur und Daseinsvorsorge sicherzustellen. Da aber nicht alle Fahrzeughalter einen freigeschalteten nPA und das erforderliche Lesegerät oder die AusweisApp2 zum Auslesen der eID über ein Smartphone besitzen, beschloss der Freistaat Bayern, das so genannte Authentifizierungs-Vertrauensniveau von hoch auf niedrig zu senken.
Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) bot ihren bayerischen Zulassungsstellen-Kunden an, auf dieser Basis eine entsprechende Anpassung der Authentifizierungskomponente ihres Bürgerservice-Portals für die i-Kfz-Dienste vornehmen zu lassen. Ein Großteil der bayerischen Landratsämter machte von der Erleichterung Gebrauch, die wiederum von den Bürgern gut angenommen wurde.
Nutzung immer beliebter
Generell wird die Nutzung von Online-Diensten auf kommunalen Web-Seiten immer beliebter. Bis Frühjahr 2020 fanden allein auf bayerischen Bürgerservice-Portalen wöchentlich etwa 15.000 erfolgreiche Verwaltungstransaktionen statt, seit Mai sind es über 30 Prozent mehr. Allein die Nutzung einzelner i-Kfz-Dienste erhöhte sich seit Beginn der Corona-Krise um das 19-fache. Die Anzahl der registrierten Nutzer der BayernID war bis Ende September 2020 auf bereits über 250.000 gestiegen. Das Plus spiegelt sich in der großangelegten Befragung „Verwaltung in Krisenzeiten“ von Hertie School und Next:Public wider, in die auch die Antworten von knapp 800 bayerischen Bürgern eingeflossen sind. Demnach schneidet der Freistaat bei der Bewertung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung im Bundesländervergleich mit am besten ab. 18 Prozent der Bürger haben in den vergangenen Monaten vermehrt auf Online-Dienste der Verwaltung zurückgegriffen, über 40 Prozent wünschen sich einen digitalen Zugangsweg zur Verwaltung über Online-Portale.
Erhebliches Potenzial
Mit allein circa 3,4 Millionen Neuzulassungen pro Jahr, von denen etwa zwei Drittel im Namen juristischer Personen abgewickelt werden, besteht ein erhebliches Nutzenpotenzial für die internetbasierte Abwicklung der Kfz-Zulassung. Dafür sind die gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) normierten Nutzerkonten ein wesentlicher Baustein. Sie sollen die Abbildung von Vertretungsregelungen und Vollmachten bei Zulassungsprozessen für Fahrzeuge juristischer Personen (insbesondere solche mit vielen Zulassungsvorgängen wie Fahrzeughersteller, Flottenbetreiber, Miet- und Leasing-Unternehmen oder Dienstleister) sowie für Fahrzeuge natürlicher Personen ermöglichen. Außerdem sollen sie eine bundesweit nutzbare, interoperable Schnittstelle für die Authentisierung von Großkunden anbieten.
Das von der AKDB entwickelte Nutzerkonto Bund schafft dafür eine Grundlage: Mithilfe der neuen Funktion „Unternehmen vertreten Unternehmen“ wird die Vertretung eines Organisationskontos zusätzlich zu natürlichen Personen auch durch andere Unternehmen ermöglicht. Im Rahmen der Entwicklergemeinschaft optimiert die AKDB das Nutzerkonto stetig und ergänzt es um weitere Funktionen.
Pilotprojekt mit Ingolstadt
Darüber hinaus treibt die AKDB das Thema Großkundenlösungen voran. Bereits für die Außerbetriebsetzung, die Projektstufe i-Kfz 1, in Verbindung mit dem Organisationskonto wurde in einem Pilotprojekt gemeinsam mit der Stadt Ingolstadt, der Audi AG und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nachgewiesen, wie effizient dieser Online-Dienst auch für die Wirtschaft funktioniert. Aktuell geht es in einem Pilotprojekt mit Ingolstadt um die Neuzulassung von Fahrzeugen. Dieses Projekt bildet einen wichtigen Grundstein für den Ausbau weiterer Lösungen für Großkunden.
Nach einer EU-Richtlinie sollen ab dem Jahr 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein. Sie sollen in einer einzigen Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen in Deutschland rund 15 Millionen der bis Ende Dezember 1998 ausgestellten (Papier-)Führerscheine, sowie etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden. Die Bewältigung dieser Aufgabe stellt vor allem für Kommunen eine große bürokratische Herausforderung dar. Glücklicherweise gibt es hierfür ebenfalls einen Online-Dienst, um in Zeiten von Covid-19 einen persönlichen Besuch und lange Warteschlangen in der Behörde zu vermeiden.
Einbindung möglich
Der Online-Dienst Führerscheinumtausch kann in das Bürgerservice-Portal der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des jeweiligen Landkreises eingebunden werden. Damit ist der Führerscheinumtausch für Bürger ganz einfach rund um die Uhr von zu Hause aus möglich. Das entlastet auch Sachbearbeiter in den Führerscheinstellen, denen dadurch mehr Zeit für andere Aufgaben und den Publikumsverkehr in ihrer Behörde bleibt. Zudem bietet der Dienst vor allem eines – Sicherheit für die Bürger in der anhaltenden Corona-Pandemie.
Vieles spricht also in der aktuellen Situation dafür, dass die digitale Abwicklung von Verwaltungsleistungen zum neuen Servicestandard wird. Aber nicht allein wegen der Auswirkungen der Pandemie, sondern als Katalysator, um die digitale Verwaltung in Deutschland weiter voranzutreiben.
Dieser Beitrag ist im Spezial der Ausgabe Januar 2021 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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