Kfz-Weseni-Kfz quo vadis?
Der Wunsch der Bürger nach kommunalen Online-Dienstleistungen wird lauter, insbesondere dann, wenn diese zeitsparend sind und ganze Behördengänge ersetzen. Auch der Wille von Landkreisen und Städten, diese zur Verfügung zu stellen, wächst ständig, wobei dem oftmals rechtliche und organisatorische Hürden entgegenstehen oder deren Umsetzung sogar verhindern. Mit Verabschiedung des Onlinezugangsgesetzes im Sommer 2017 wurde ein erster Weg aus diesem Dilemma aufgezeigt.
Eine der meist besuchten kommunalen Behörden sind die Kfz-Zulassungsstellen. Dies belegen unter anderem die aktuellen Zahlen neu zugelassener Fahrzeuge. Im Januar 2018 waren es rund 270.000 Fahrzeuge, ein Plus von 11,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gute Gründe also, die dort angebotenen Dienstleistungen den Bürgern online zur Verfügung zu stellen – zeitlich unabhängig, ohne Anfahrtswege und Wartezeiten.
Mangelnde Akzeptanz, geringe Nutzerzahlen
Einzelne autarke Dienstleistungen werden schon seit Ende der 1990er-Jahre von vielen Kfz-Zulassungsbehörden angeboten. Doch erst mit dem Projekt i-Kfz wurde eine Basis geschaffen, um reguläre Geschäftsvorgänge und Verwaltungsakte online abzubilden. Pünktlich zum 1. Oktober 2017 erfolgte mit der Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) der Startschuss zu Stufe zwei des Projekts. Nachdem der Online-Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Kfz seit 1. Januar 2015 möglich ist, bietet Stufe zwei die Möglichkeit, die Wiederzulassung von Fahrzeugen auf den gleichen Halter zu beantragen – allerdings unter Beachtung weiterer Bedingungen.
Und genau hier beginnen die Akzeptanzprobleme, aus denen sich zum aktuellen Zeitpunkt die relativ geringen Nutzungszahlen des i-Kfz-Projekts ergeben. Selbst wenn der Bürger die Hürde der Identifizierung mit der eID des Personalausweises genommen hat, lassen sich momentan nur stark eingeschränkte Antragsvorgänge abbilden. So dürfen beispielsweise beim Antrag auf Wiederzulassung eines Kfz für den Halter seit dem Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung keine Namensänderung und auch kein Umzug in einen anderen Kfz-Zulassungsbezirk stattgefunden haben. Die Bearbeitung der Online-Anträge erfolgt asynchron in den Kfz-Zulassungsbehörden, was einen Zeitverzug von mehreren Tagen bis zum Abschluss des Geschäftsvorgangs bedeutet. Erst nach postalischem Erhalt der gedruckten Dokumente ist es dem Bürger erlaubt, sein wiederzugelassenes Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Online-Services in der i-Kfz-Stufe zwei nur von natürlichen Personen genutzt werden können. Firmen, die heute einen Großteil des Kfz-Zulassungsgeschäfts abwickeln, sind von der Nutzung der Dienstleistungen zum jetzigen Zeitpunkt de facto ausgeschlossen.
Hoffnungen ruhen auf Stufe 3
Bei Betrachtung der momentanen Anzahl von Anwendungsfällen ergibt sich aus Sicht der Kfz-Zulassungsstellen ein offensichtliches Missverhältnis zu den bei den Kommunen anfallenden Kosten, etwa für i-Kfz-Portallösungen. Deren massive Zunahme ist zum Großteil auf die stark gestiegenen sicherheitstechnischen Anforderungen und die dafür zu erbringenden Nachweise zurückzuführen. Aufgrund der politisch gewollten Dezentralisierung des i-Kfz-Projekts sowie der zugehörigen Portallösungen sind die zu beachtenden IT-Sicherheits- und Datenschutzaspekte zunehmend in den Fokus gerückt. Diese stellen kommunale Aufgabenträger oftmals vor große finanzielle und technische Herausforderungen.
Ergebnis dieser Rahmenbedingungen ist, dass der angedachte Eigenbetrieb von dezentralen i-Kfz-Portalen durch die Kommunen fast unmöglich geworden ist. Deutschlandweit haben sich einige wenige, meist öffentliche Anbieter und kommunale Rechenzentren herauskristallisiert, die i-Kfz-Lösungen als Portaldienstleistungen oder Software as a Service (SaaS) anbieten.
Mit dem für das Jahr 2019 geplanten Wirkbetrieb von i-Kfz für die Stufe drei sind neben der bereits bekannten Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung auf den gleichen Halter weitere häufig genutzte Geschäftsvorgänge zur Online-Nutzung vorgesehen. Dazu gehören unter anderem die Neuzulassung fabrikneuer und gebrauchter Fahrzeuge, die Wiederzulassung allgemein, Umschreibungen, Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel sowie die Adressänderung als Sonderform der Umschreibung. Dieser Projektschritt ermöglicht es, den Lebenszyklus von Fahrzeugen und die damit verbundenen behördlichen Maßnahmen online abzubilden und zu nutzen. Vollständig automatisierte Verwaltungsakte erlauben es erstmals, dass nach Nutzung ausgewählter Online-Dienste ein Kraftfahrzeug sofort zum Losfahren verwendet werden kann. Eine zusätzliche Großkundenlösung soll das i-Kfz-Online-Angebot für gewerbliche Nutzer mit großen Kfz-Zulassungsbewegungen attraktiv machen.
Angebote von Telecomputer
Das Unternehmen Telecomputer hat sich als langjähriger Hersteller des deutschlandweit eingesetzten Fachverfahrens für die Kfz-Zulassung IKOL-KFZ bereits zu einem sehr frühen Projektzeitpunkt entschieden, eine eigene i-Kfz-Portallösung zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Die Software-Lösung eKOL-iKFZ berücksichtigt alle inhaltlichen Aspekte sowie die geforderten Schnittstellen zur eID, zu E-Payment-Systemen und zu den i-Kfz-Web-Services des KBA. Integraler Bestandteil der Portallösung ist eine Schnittstelle zu den Kfz-Zulassungsverfahren, die den inhaltlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen der Projektträger vollständig entspricht. Da die Schnittstelle herstellerneutral auf Basis der XKfz-Spezifikation implementiert ist, steht die Telecomputer-i-Kfz-Lösung allen Kfz-Zulassungsbehörden offen – unabhängig vom eingesetzten Fachverfahren. eKOL-iKFZ kann autark oder integriert in einen Portalrahmen verwendet werden. Aktuell setzen mehr als 70 kommunale Kunden aus zehn Bundesländern diese Lösung ein, die gemeinsam mit Partnern und von Auftraggebern betrieben wird: im deutschlandweit verfügbaren STVA-Portal in einer Gemeinschaftsentwicklung mit dem IT-Dienstleister regio iT, als zentrale Portallösung im Land Brandenburg und in einer SaaS-Lösung, angeboten vom Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern (DVZ M-V).
„Mit den in Stufe drei des Projekts i-Kfz erweiterten Nutzungsmöglichkeiten in Verbindung mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und dem zu erwartenden Portalverbund gehen wir davon aus, dass i-Kfz in absehbarer Zeit zu einem Erfolg werden wird. Als entscheidenden Aspekt sehen wir, dass schnellstmöglich die Grundlagen geschaffen werden, die in i-Kfz angebotenen Dienste auch für Firmen und Vereinigungen zu öffnen. Dies wird sich dann auch in den Nutzerzahlen der Online-Vorgänge widerspiegeln“, meint Andreas Günther, Technischer Leiter und Projektkoordinator i-Kfz bei Telecomputer. Die Zeichen stehen also zumindest auf gelb, wenn schon nicht auf grün, für das Projekt Internetbasierte Fahrzeugzulassung.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe April 2018 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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