ArbeitsagenturIdentifizieren ohne Behördengang
Als Reaktion auf die Corona-Pandemie hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Identifizierungsverfahren per Handy eingeführt. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich Arbeitslose persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden müssen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies auch telefonisch oder online geschehen. Wie die BA mitteilt, muss die Identitätsprüfung aber auf jeden Fall nachgeholt werden.
Um die persönliche Vorsprache so gering wie möglich zu halten, bietet die Bundesagentur für Arbeit befristet bis zum 30. September 2020 das so genannte Selfie-Ident-Verfahren für Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit könne die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen. Für die Online-Identifizierung sind drei Dinge notwendig, teilt die Behörde mit: ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), eine stabile Internet-Verbindung und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holografischem Merkmal.
Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA, sagt: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“
Das Selfie-Ident-Verfahren wird laut BA bereits seit dem 17. Juni 2020 eingesetzt – zunächst in den Pilot-Arbeitsagenturen Leipzig und München. Von 30.000 angeschriebenen Kunden haben dort schon in der ersten Woche über 5.000 die Möglichkeit der Online-Identifizierung genutzt. Im Laufe des Juli soll das Verfahren in vier weiteren Schritten in allen Arbeitsagenturen bundesweit zur Verfügung stehen.
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