FriedhofswesenKulturwandel in vollem Gange
Individuelle Bestattungsformen sorgen immer wieder für Schlagzeilen. So berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass man die Asche seiner Liebsten in der Schweiz zu Diamanten pressen kann. Und der Bundesverband Deutscher Bestatter beschreibt auf seinem Web-Auftritt, dass es in Österreich erlaubt ist, die Asche eines Verstorbenen aus einem Flugzeug, einem Hubschrauber oder einem Heißluftballon heraus zu verstreuen. Der Bundesverband lenkte zudem die Aufmerksamkeit auf den Tabubereich Sterben und Bestattung, als er Künstler damit beauftragte, individuelle, knallbunte Särge zu gestalten. Nichts besonderes mehr sind Baumbestattungen in eigens dafür eingerichteten Wäldern. Weinliebhaber finden ihre letzte Ruhestätte im ersten Friedweinberg Bayerns, im unterfränkischen Weinort Nordheim am Main. Die Auswahl scheint grenzenlos.
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Länderrecht. Überwiegend herrscht (noch) Friedhofszwang: Ein Verstorbener muss – bis auf wenige, eng gefasste Ausnahmen – in einem Sarg oder einer Urne auf einer als Friedhof gewidmeten Fläche beigesetzt werden. Bis vor Kurzem war die Erdbestattung der Normalfall, oft traditionell in Familiengräbern, die über Generationen hinweg beibehalten wurden. Mittlerweile überwiegen Feuerbestattungen. Zudem werden Grabnutzungsrechte immer häufiger aufgegeben, oft schon vor Ablauf der bezahlten Nutzungszeiten. Ab und zu lassen sich Grabnutzungsberechtigte gar nicht mehr ermitteln.
Kulturwandel in die Realität umsetzen
Die Freiflächen zwischen den Gräberreihen häufen sich. Dafür entstehen neue Urnengräber, -stelen, -wände, anonyme Urnengrabfelder und -kirchen. Immer mehr kommunale und kirchliche Friedhöfe ermöglichen Naturbestattungen, bei denen die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt wird. Und es werden Bereiche auf Friedhöfen angelegt, in denen die Bräuche anderer Kulturen und Glaubensrichtungen berücksichtigt werden. Manch Lebender, der keine Erben oder kein Vertrauen in diese hat, schließt mittlerweile einen Vorsorgevertrag ab, der die Kosten für die Bestattung, wiederkehrende Friedhofsunterhaltungsgebühren und Kosten für die Grabräumung abdeckt. Klar, dass Gesetzgeber, Rechtsprechung und Friedhofsträger sich dieser neuen Situation stellen müssen: So beschäftigte sich der Bayerische Landtag zuletzt in seiner Sitzung am 4. Juli 2019 mit der Sargpflicht, mit eigenen Räumen für die Leichenwaschung und zeitlich unbegrenzten Grabnutzungsrechten für muslimische und jüdische Verstorbene.
Städte und Gemeinden sowie die Kirchen stehen als Friedhofsträger in der Pflicht, den Kulturwandel auf ihren Friedhöfen in die Realität umzusetzen. Und das muss von einer Software abgebildet werden. TERAwin-FRI, die Lösung der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) ist mit den Anforderungen aus der Praxis über die Jahrzehnte gewachsen. Programmtechnische Assistenten führen Anwender sicher durch die üblichen Geschäftsvorfälle, etwa die Vergabe und Verlängerung von Grabnutzungsrechten, Umbettungen, Räumungen sowie die sicherheitsrelevanten Grabprüfungen. Die Abwicklung von Sterbefällen ist selbsterklärend. Ruhefristen, Laufzeiten von Grabnutzungsrechten und die dabei anfallenden Friedhofsgebühren werden automatisch berechnet. Die aussagekräftigen Statusfelder belegt, frei, gesperrt sowie dauerhaft gesperrt erleichtern die Friedhofsverwaltung ungemein. Neue Gräber können blitzschnell erfasst werden, ebenso Grabplatzbescheinigungen für Feuerbestattungen. Auch wiederkehrende Friedhofsunterhaltungsgebühren, statistische und buchhalterische Auswertungen sind berücksichtigt.
Friedhöfe im Plan
Besonders praktisch: Durch die Programmschnittstelle zum Bayerischen Behördeninformationssystem BayBIS kann die aktuelle Adresse eines Grabnutzungsberechtigten direkt aus TERAwin-FRI heraus bundesweit ermittelt und aktualisiert werden. Gebührenbescheide und Urkunden können sofort gedruckt, in zahlreichen Finanzverfahren zum Soll gestellt und an die elektronische Akte übergeben werden. Damit alle Informationen und Dokumente leicht auffindbar sind, legt TERAwin-FRI automatisch Akten an und übergibt die dazugehörigen Dokumente in das revisionssichere Dokumenten-Management-System komXwork.
Dank TERAwin-FRIplan werden Friedhofspläne direkt in TERAwin-FRI angezeigt. Auf einen Blick sind die Grabdaten sowie die verorteten Gräber auf dem Friedhofsplan zu sehen. Das Zuordnen, Neuzeichnen und Löschen von Gräbern auf dem Plan ist kinderleicht. Thematische Auswertungen der Gräber werden einfach auf Knopfdruck erzeugt. Die belegten, freien und gesperrten Gräber sind anhand ihrer Farbe sofort erkennbar. Weitere Layer, zum Beispiel Luftbilder, können in FRIplan mit den Vektorplänen verknüpft werden. Seit Neuestem bietet die AKDB der Friedhofsverwaltung sogar an, Friedhöfe mit einer Drohne zu befliegen und anhand der gewonnenen Daten digitale Friedhofspläne zu zeichnen. Somit können diese digitalen Pläne in kurzer Zeit und mit geringem Aufwand in FRIplan verwendet werden. Selbstverständlich können auch eigene, bereits bestehende Friedhofspläne ins Programm übernommen werden.
Friedhofswesen ist quicklebendig
Kontrollen sind auf Friedhöfen unerlässlich. Grabmale müssen nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft und der Grabnutzungsberechtige muss angehalten werden, die Mängel zu beseitigen. Mithilfe der App TERAwin-FRImobile kann direkt an Ort und Stelle dokumentiert werden, ob Grabmale und Einfassungen standsicher, die Gräber gepflegt und Gestaltungsvorgaben berücksichtigt sind. Händische Niederschriften und Fotos der Gräber werden mit der integrierten Kamera aufgenommen und direkt zum Grab gespeichert. Nach wie vor sind Flexibilität und Schnelligkeit in der Software-Entwicklung höchstes Gebot. Denn das Friedhofswesen ist dynamisch wie selten zuvor, ja sozusagen quicklebendig.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Oktober 2019 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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