Mittwoch, 23. April 2025

ThüringenLandesmittel für kommunale Digitalisierung

[03.07.2024] Das Land Thüringen will die kommunale Digitalisierung mit zehn Millionen Euro fördern. Das geht aus der neuen Thüringer E-Government-Richtlinie hervor, die jetzt offiziell veröffentlicht wurde. Kommunen können ab sofort neue Anträge beim Finanzministerium stellen.
Durch die Förderung möchte Thüringen die begrenzten personellen Ressourcen der Kommunen in der IT und in den Fachbereichen entlasten

Durch die Förderung möchte Thüringen die begrenzten personellen Ressourcen der Kommunen in der IT und in den Fachbereichen entlasten, erklärt der Landes-CIO Hartmut Schubert.

(Bildquelle: Finanzministerium Thüringen / Delf Zeh)

Seine neue Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen (ThürEGovRL) hat der Freistaat jetzt veröffentlicht. Damit unterstützt das Land Thüringen kommunale Digitalisierungsprojekte jährlich mit bis zu zehn Millionen Euro. Das geht aus einer Meldung des Thüringer Finanzministeriums hervor. „Insbesondere durch kommunale Zusammenarbeit konnten in den vergangenen Jahren für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen digitale Services geschaffen werden. Aber auch die kommunalen Behörden selbst haben mit der Landesförderung enorme Fortschritte gemacht, etwa durch die Einführung elektronischer Akten, den Bau gemeinsamer Rechenzentren oder die Erstellung von Online-Formularen und digitalen Diensten“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und Beauftragte für IT und E-Government, Hartmut Schubert anlässlich der Veröffentlichung.

Unterstützung für interkommunale Zusammenarbeit

Der Anpassung der Förderrichtlinie seien intensive Gespräche mit den kommunalen Verantwortlichen vorausgegangen, so der Thüringer CIO. Nach Auffassung Schuberts ist es von Vorteil, wenn sich kommunale Akteure zusammenschließen. Das spare am Ende Geld und zeige den größten Nutzen im Bereich Digitalisierung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen fordern verstärkt digitale Angebote von ihren kommunalen Behörden. Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen hierbei.
Antragsberechtigt sind Thüringer Kommunen, die Digitalisierungsmaßnahmen für sich und in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen des Freistaats umsetzen möchten. Förderanträge können digital beim Thüringer Finanzministerium gestellt werden. Das Ministerium will in Kürze eine entsprechende Handreichung für Kommunen bereitstellen. Zudem stehen die Mitarbeitenden des zuständigen Referates im Thüringer Finanzministerium bei Fragen zur Verfügung.

Abschied von Papierakten

Mit der nun im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Richtlinie zur Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen wird das seit 2019 bestehende Förderprogramm zur kommunalen Verwaltungsdigitalisierung an die aktuellen Herausforderungen vor Ort angepasst. Gefördert werden beispielsweise elektronische Fachverfahren und elektronische Schnittstellen, die Verbesserung der Informationssicherheit, die Unterstützung der Projektplanung und die interne Prozessoptimierung. Auf diese Weise sollen noch mehr medienbruchfreie digitale Bearbeitungsprozesse in den Behörden entstehen, die kürzere Bearbeitungszeiten und mehr Transparenz während der Bearbeitung ermöglichen. Papierakten sollen so zunehmend der Vergangenheit angehören. Mit den Fördergeldern sollen darüber hinaus die Informationssicherheit und die Cyber-Resilienz in Thüringer Behörden weiter gestärkt werden.





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