DoppikMehr Nutzen als Kosten
Mit der Umstellung von der traditionellen, auf Einnahmen und Ausgaben basierenden Kameralistik auf die ressourcenverbrauchsorientierte Doppik hat das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in den vergangenen Jahren einen radikalen Umbruch erfahren. Die Doppik wird auf kommunaler Ebene nahezu flächendeckend eingeführt. Lediglich ein relativ kleiner Teil der Kommunen in Deutschland wird, bedingt durch Wahlmöglichkeiten im kommunalen Haushaltsrecht der Länder Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen, auch weiterhin kameralistisch buchen können.
Die Umfrage
In der Literatur ist der Mehrwert der Doppik umstritten. Die Lager der Befürworter und Kritiker der Doppik stehen sich – so entsteht manchmal der Eindruck – unversöhnlich gegenüber. Die Universität Hamburg hat die Debatte um die Vor- und Nachteile zum Anlass genommen, um mit denjenigen Personen eine Studie zur Doppik-Einführung durchzuführen, die sich berufsbedingt täglich mit ihr auseinandersetzen: In einer bundesweiten Umfrage wurden Ende vergangenen Jahres die Kämmerer aller Landkreise sowie aller Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohner in Deutschland angeschrieben und zu ihren Meinungen und Einschätzungen befragt. Der an knapp über 1.000 Kommunen versendete Fragebogen hatte einen Umfang von mehr als 100 Fragen zu verschiedenen Aspekten der Doppik-Umstellung.
Mit einer Rücklaufquote von 42 Prozent (423 verwertbare Fragebögen) handelt es sich um eine der größten Umfragen zum öffentlichen Finanzwesen, die in den vergangenen Jahren durchgeführt wurde.
Sinnvolle Haushaltsreform
Als ein zentrales Ergebnis der Studie ist festzustellen, dass die Kämmerer die Haushaltsrechtsreform als mehrheitlich sinnvoll erachten und die Doppik im Vergleich zur Kameralistik als vorteilhaft einstufen. Diese Einstellung dürfte insbesondere die Befürworter der Doppik-Umstellung in ihrer Position bestärken. Besondere Vorteile sehen die Kämmerer unter anderem in einer erhöhten Transparenz der kommunalen Finanzlage, einer gesteigerten Entscheidungsrelevanz der Finanzinformationen sowie verbesserten Möglichkeiten zur Umsetzung einer generationengerechten Verwaltungssteuerung. Vom kommunalen Gesamtabschluss erwarten sich die Finanzverantwortlichen eine bessere Gesamtsicht auf den „Konzern Kommune“, also die Kernverwaltung und die ausgelagerten Betriebe. Dies gilt im Besonderen für die Vermögens- und Schuldensituation.
Kritikpunkte und Problemfelder
Ungeachtet der mehrheitlich positiven Einstellung gegenüber der Doppik gibt es auch Teilbereiche, die von den Kämmerern kritisch gesehen werden. Zu nennen sind hier vor allem die hohen Umstellungskosten, etwa für Personal, Software und externe Berater. Auch werden teilweise starke Einschränkungen im Tagesgeschäft wahrgenommen. Ferner besteht die Befürchtung, dass Banken die neuen, transparenteren Finanzinformationen zu Rating-Zwecken nutzen. Hieraus erwächst die Befürchtung, dass sich die Zinskonditionen für Kredite verschlechtern könnten. Leistungsvergleiche über Bundeslandgrenzen hinweg sind nach Ansicht der Kämmerer ebenfalls problematisch. Nur ein kleiner Teil der Kämmerer sieht im Vergleich zur Kameralistik verbesserte Vergleichsmöglichkeiten. Dieses Ergebnis verdeutlicht die Notwendigkeit einer Harmonisierung des aktuell noch hochgradig heterogenen doppischen Haushaltsrechts.
Als Problemfelder im Umstellungsprozess identifizieren die Kämmerer unter anderem die Themen Anwenderfreundlichkeit und Funktionsumfang der neuen Software, die Vermögensbewertung und -erfassung sowie die Motivation der Verfahrensbeteiligten. Ungeachtet der Kosten von Doppik-Umstellung und Wirkbetrieb sind die Kämmerer in der Gesamtbetrachtung jedoch mehrheitlich der Ansicht, dass die Doppik langfristig mehr Nutzen bringen wird als sie Kosten verursacht.
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