BrandenburgMit pmHundManager vorbereitet
Zum 1. Juli 2024 ist in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten. Verwaltungen, welche die Software pmHundManager nutzen, können sich laut Anbieter GovConnect entspannt zurücklehnen: Alle Anpassungen der Hundehalterverordnung werden bereits in der Software berücksichtigt. Schon jetzt können im pmHundManager alle wichtigen Informationen zu Hund und Halter, darunter die Transpondernummer oder Gefährlichkeitsfeststellung des Tieres, hinterlegt werden.
In der neuen Verordnung wird unter anderem auf die Rasseliste verzichtet. Bisher wurde die Gefährlichkeit eines Hundes in Brandenburg anhand der Rasse bestimmt. Mit der neuen Gesetzgebung erhalten Behörden mehr Spielraum bei der Gefährlichkeitsbeurteilung, so GovConnect. Zukünftig gelten das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halter als entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit. Sachkundenachweise und andere relevante Dokumente lassen sich im pmHundManager via PDF-Upload hinterlegen und sind für die Sachbearbeitung auf einen Blick sichtbar.
Ebenfalls neu ist, dass die Kennzeichnungspflicht zukünftig auf alle Hunde ausgeweitet wird, heißt es in der Meldung weiter. In der Vergangenheit war dies nur für Halter von gefährlichen Hunden relevant. Auch hier biete der pmHundManager den Vorteil, die Transpondernummer des Microchips einfach festhalten und bei Bedarf auch Suchergebnisse danach filtern zu können.
Die Zucht von und mit gefährlichen Hunden sei verboten. An der Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde werde ebenfalls festgehalten. Komme es dennoch zu Beißvorfällen, könnten Ordnungsbehörden beim Einsatz des pmHundManager zum Beispiel statistische Auswertungen hierzu erstellen und analysieren.
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