Samstag, 28. Dezember 2024

VergaberechtModernisierung beschlossen

[09.07.2015] Den Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts hat das Bundeskabinett beschlossen. Unter anderem soll das komplette Verfahren für EU-weite Vergaben ab dem Jahr 2018 papierlos abgewickelt werden.

Das Bundeskabinett hat gestern (8. Juli 2015) den von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) meldet, wird damit die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren eingeleitet. Drei neue EU-Vergaberichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt. Struktur und Inhalt des Vergaberechts werden einfacher und anwenderfreundlicher. Zudem werden die Möglichkeiten für Auftraggeber gestärkt, soziale, ökologische und innovative Aspekte im Vergabeprozess zu berücksichtigen. Der Regierungsentwurf stelle außerdem klar, dass das geltende Recht immer einzuhalten ist, wenn öffentliche Aufträge ausgeführt werden. „Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts stärken wir den Wettbewerb und schaffen die Grundlage, damit Verfahren schneller und effizienter durchgeführt werden können“, erklärte Gabriel. „Dafür bringen wir die Vergabe öffentlicher Aufträge in das digitale Zeitalter. Spätestens ab dem Jahr 2018 wird das komplette Verfahren für EU-weite Vergaben papierlos abgewickelt werden.“ Mit der Modernisierung soll laut dem Bundeswirtschaftsminister außerdem erreicht werden, dass die öffentliche Beschaffung sozialer, ökologischer und innovativer wird. Denn bei der Nachhaltigkeit komme der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildwirkung zu. „Mir ist wichtig, die Anforderungen für die Vergabe sozialer Dienstleistungen zu erleichtern. Darüber hinaus sichern wir Freiräume für die öffentliche Hand, etwa bei der kommunalen Zusammenarbeit und der Vergabe von Rettungsdienstleistungen an gemeinnützige Organisationen“, so Gabriel weiter. Grundlage für den Gesetzentwurf bilden laut der Meldung die im Januar von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts (wir berichteten). Künftig umfasse der überarbeitete vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die wesentlichen Vorschriften zur Vergabe sämtlicher Arten öffentlicher Aufträger und Konzessionen. Erstmals werde im Gesetz der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet. Außerdem sollen die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland auf breiter Basis statistisch erfasst werden, ohne damit die Auftragnehmer zusätzlich zu belasten.





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