AKDBModul zum Teilhabeverfahrensbericht
Das Bundesteilhabegesetz, das stufenweise bis 2023 umgesetzt wird (wir berichteten), sieht unter anderem vor, dass Leistungen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung künftig aus einer Hand kommen. Es reicht dann also ein einziger Antrag aus, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Kritisch ist dabei der Zeitfaktor von der Antragstellung bis zur Erbringung der Leistung. Um eine bessere statistische Auswertung der Bearbeitungszeiträume zu ermöglichen, sind Jugend- und Sozialämter ab dem Jahr 2020 verpflichtet, einen jährlichen Teilhabeverfahrensbericht zu erstellen und an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zu schicken.
Um den Ämtern die Erstellung dieses Berichts zu erleichtern, hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) ihre Jugend- und Sozialhilfe-Software jetzt um ein neues leistungsfähiges Modul erweitert. Damit lassen sich nach Angaben der AKDB alle für den Teilhabeverfahrensbericht relevanten Informationen direkt im Fachverfahren erfassen. Die vollständige und konsistente Erfassung der Daten werde durch Plausibilitätsprüfungen gewährleistet.
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Essen: Einbürgerungsbehörde startet E-Verfahren
[14.11.2024] Die Einbürgerungsbehörde der Stadtverwaltung Essen stellt auf ein digitalisiertes Antragsverfahren um. Das Verfahren soll so von bislang 1,5 Jahren auf vier Monate verkürzt werden. mehr...
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Rheingau-Taunus-Kreis: Pilot für digitale Baugenehmigung
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[06.11.2024] Die Gemeinde Baindt übermittelt als erste Kommune in Baden-Württemberg digitale Gewerbesteuerbescheide. Der neue Prozess spart Zeit und Kosten für Verwaltung und Unternehmen und markiert einen Fortschritt in der OZG-Umsetzung. mehr...
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