Nationaler NormenkontrollratMonitor Digitale Verwaltung
Was hat die Politik für die Digitalisierung der Verwaltung erreicht? Welche Fortschritte gibt es? Wo besteht Handlungsbedarf? Diesen und weiteren Fragen geht der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seinem Monitoring Digitale Verwaltung nach. Dem unabhängigen Beratungsgremium ist es laut eigenen Angaben wichtig, die Maßnahmen der Bundesregierung bei der Verwaltungsdigitalisierung eng zu begleiten und den Umsetzungsstand regelmäßig zu bewerten. Die Ambitionen der Bundesregierung seien schon in der letzten Legislaturperiode hoch gewesen, umgesetzt worden sei jedoch wenig. Zwar seien die Voraussetzungen in dieser Legislaturperiode deutlich besser geworden, dennoch müsse Deutschland auf dem Weg zur digitalen Verwaltung an Tempo gewinnen. Der Monitor soll mögliche Abkürzungen und lehrreiche Erfahrungen aufzeigen.
Kurs halten
Drei Kernbotschaften enthält das nun vorliegende Dokument. Zunächst bewertet der NKR den Start in die OZG-Umsetzung als geglückt: Die Verteilung der OZG-Themenfelder sei fast abgeschlossen. Auch hätten die Entwicklungsgemeinschaften ihre Arbeit aufgenommen, ausreichende Haushaltsmittel stünden bereit und der erfolgskritische Personalaufbau sei eingeleitet. Jetzt komme es darauf an, die neue Form der föderalen Zusammenarbeit zu verstetigen und zu vertiefen. „Sie muss auch dann Bestand haben, wenn bald die komplizierten und potenziell schmerzhaften Fragen in den Fokus rücken, wie die Ergebnisse der Entwicklungsgemeinschaften konkret umgesetzt und in die Fläche gebracht werden können“, heißt es im Monitoring-Bericht. „Es ist wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen jetzt in einen Modus finden, der es ermöglicht, die Ergebnisproduktion in den Entwicklungsgemeinschaften sowie die begleitenden Gesetzesänderungen und Standardisierungsbemühungen zu intensivieren und im Halbjahres-, besser noch im Quartalsrhythmus zu organisieren.“
Föderales Architekturmanagement beginnen
Der NKR lobt, dass im Gegensatz zu früheren E-Government-Initiativen bei der OZG-Umsetzung mehr Wert auf die Entwicklung nutzerfreundlicher Anwendungen gelegt wird. Spätestens wenn es darum gehen wird, die OZG-Ergebnisse zügig, wirtschaftlich und in großer Stückzahl in die Fläche zu bringen, werden sich aber auch architektonische Fragen mit großer Dringlichkeit stellen, heißt es vonseiten des NKR weiter. Sie sollten deshalb bereits jetzt in Angriff genommen werden.
Eine unerlässliche Basis in der heterogenen deutschen IT-Landschaft sind in den Augen des Beratungsgremiums die Standardisierungen über das Föderale Informationsmanagement (FIM) und die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Die Standardisierung müsse deshalb weiter intensiviert werden. Die Ergänzung um eine konsequente Registermodernisierung sei dabei unverzichtbare Pflichtaufgabe: „Sie muss über Einzelaktivitäten hinausgehen sowie ressort- und ebenenübergreifend gesteuert werden“, schreiben die Herausgeber des Monitoring-Berichts. „Die Kür bestünde in der Konzeption einer Plattform- oder Plattformlandschaft, die Portale, Register, Fachverfahren und Basisinfrastrukturen auf einfache und modulare Weise miteinander verbindet. Dies würde es den Beteiligten, allen voran den Kommunen, erleichtern, die OZG-Entwicklungsergebnisse zu übernehmen.“
Suche nach einer neuen digitalen Staatskunst
Die dritte Kernbotschaft des vorliegenden Berichts betrifft den Wandel weg von der nach wie vor starken Angebotsorientierung hin zu einer echten Nachfrageorientierung bei der Verwaltungsdigitalisierung. Die deutsche Wirtschaft will mit der Verwaltung nur noch über ein Servicekonto, über ein Portal und einheitliche Maschine-Maschine-Schnittstellen kommunizieren. Auch für die Bürger wäre eine solche Lösung laut NKR die einfachste Variante. „Solche Wünsche entsprechen jedoch nicht den gewachsenen Strukturen und Zuständigkeiten in unserem föderalen Staatswesen“, schreibt das Beratungsgremium und empfiehlt: „Auf der Suche nach einer neuen digitalen Staatskunst sollte die Frage gestellt werden, wie das fachlich und sachlich Richtige und mithin das Nutzerfreundliche noch stärker zur Geltung kommen können.“ Gebraucht werde ein deutschlandweiter E-Government-Pakt, der es allen Beteiligten erleichtert, neue Wege zu gehen – auch dann, wenn eine gewisse Unabhängigkeit verloren zu gehen scheine. „Im Gegenzug böte sich die Chance, die eigenen Ressourcen und Fähigkeiten stärker auf das lenken zu können, was den Kern oder das Alleinstellungsmerkmal der eigenen Tätigkeit ausmacht“, halten die Verfasser in dem Dokument fest. „Für die Kommunen wären das zum Beispiel die nachhaltige Gestaltung der örtlichen Gemeinschaft und die persönliche Arbeit mit den Menschen und weniger der Betrieb von IT-Systemen.“
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