Mittwoch, 8. Januar 2025

FachverfahrenNächste OWi-Generation

[28.08.2020] Das Ordnungswidrigkeiten-Fachverfahren von Mäder Computersysteme ist bei mehr als 280 Städten und Gemeinden im Einsatz. Nun entwickelt der Software-Anbieter ein OWi-Verfahren, das integraler Bestandteil der VOIS-Plattform sein wird.
OWIGWARE mobil.AIR: Verstöße mit dem Smartphone erfassen.

OWIGWARE mobil.AIR: Verstöße mit dem Smartphone erfassen.

(Bildquelle: MÄDER Computersysteme GmbH)

Das im vogtländischen Falkenstein ansässige Unternehmen Mäder Computersysteme beteiligt sich mit seiner Software zur Erfassung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten an der Entwicklung der VOIS-Technologie von HSH, einem ganzheitlichen Lösungsansatz für die Verwaltungsmodernisierung. Dabei kann Mäder Computersysteme auf ein langjähriges fachliches Expertenwissen im Bereich Fachverfahren für Ordnungswidrigkeiten zurückgreifen.
So bildet das derzeit eingesetzte Software-Paket OWIGWARE folgende drei Teilbereiche ab:

• OWIGWARE mobil.AIR, eine Lösung, um mittels Smartphone Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sowie allgemeine Ordnungswidrigkeiten vor Ort zu erfassen,
• OWIGWARE VERKEHR zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und im fließenden Verkehr,
• OWIGWARE ALLGEMEINE OWi zur Bearbeitung von sonstigen Ordnungswidrigkeiten.

Mit OWIGWARE mobil.AIR werden Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sowie allgemeine Ordnungswidrigkeiten mittels Smartphone vor Ort erfasst. Beweisfotos können damit sofort angefertigt und über einen Web-Service verschlüsselt und gesichert an den zuständigen Innendienst weitergeleitet werden. Jeder eingegebene Fall (Datum, Uhrzeit, Tatort, Kfz-Kennzeichen, Fahrzeugart, Hersteller) und die dazugehörigen Beweisfotos stehen dem Innendienst unmittelbar nach Abschluss vor Ort zur Verfügung. Zudem können Mitteilungen beispielsweise über Beschädigungen an Verkehrszeichen an vorab hinterlegte E-Mail-Adressen gesendet werden.

Jederzeit Zugriff

Alle erfassten Fälle werden vorab im Fallarchiv hinterlegt. Auf diese kann, solange kein Tagesabschluss erfolgt ist, jederzeit wieder zugegriffen werden. Eine Bearbeitung in Form von Ergänzungen oder Korrekturen ist ebenso möglich wie eine Einstellung oder ein Quittungsdruck bei Barzahlung vor Ort durch den Verursacher der Ordnungswidrigkeit. Durch den Tagesabschluss werden die Fälle dann in das weiterführende Programm OWIGWARE VERKEHR übergeben.
Mittlerweile setzen mehr als 280 Städte und Gemeinden in 13 Bundesländern das Software-Paket OWIGWARE VERKEHR zur Bearbeitung und Verwaltung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr ein. Bei diesem Verfahren spielt es keine Rolle, ob die Ordnungswidrigkeiten mobil oder manuell erfasst werden. Ein übersichtlicher Programmaufbau, die vollautomatische Überwachung aller Fristen und der automatisierte Druck aller erforderlichen Bescheide und Anschreiben auf neutralem Papier – es sind keine kostenintensiven Formulare oder Vordrucke notwendig – verkürzen den Zeitaufwand für die Bearbeitung der Verwarngeldvorgänge deutlich. Wenn das Zusatzmodul „Fließender Verkehr“ eingesetzt wird, werden Schnittstellen installiert, welche die Übernahme der Messdaten aus den verschiedensten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gewährleisten, um diese Vorgänge danach analog zu den Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr zu bearbeiten.

Übersichtlicher Programmaufbau

Das Software-Paket OWIG­WARE ALLGEMEINE OWi ergänzt das Programm OWIGWARE VERKEHR. Auch hier werden den Anwendern ein übersichtlicher Programmaufbau und die vollautomatische Überwachung aller Fristen angeboten. Die Abläufe der Fallbearbeitung sind an die Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten angepasst. Die Besonderheit des Programms besteht darin, dass es mit einem leeren Tatbestandskatalog ausliefert wird. Somit bietet es die Gelegenheit, diese entsprechend der örtlichen Satzungen, aber auch Gesetzesvorlagen als jeweils zu ahndende Tatbestände aufzunehmen.
Neben dem bisher gängigen Verfahren entwickelt Mäder Computersysteme nun die nächste Software-Generation für die Erfassung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Um die digitale Verwaltungsmodernisierung unter Beachtung der politischen Anforderungen (OZG, DSGVO, Once-Only-Prinzip) und vor allem aus Sicht und im Interesse der Bürger voranzubringen, hat sich das Unternehmen vor mittlerweile drei Jahren als Entwicklungspartner dem offenen VOIS-Netzwerk angeschlossen. Mit derzeit über zehn weiteren Unternehmen entwickelt es die Kommunal-Software VOIS.

Hohe Kompatibilität

Dabei bietet die vom Unternehmen HSH entwickelte VOIS-Plattform die softwareseitige und organisatorische Grundlage, die in einer Art Baukastensystem das Zusammenrücken verschiedenster, ehemals autonom agierender, Fachverfahren einer Kommunalverwaltung unter einer modernen Web-Oberfläche, einer technischen Basis, einer Sicherheitsarchitektur und einer Bedienphilosophie ermöglicht. Damit werden die Kommunikation und eine hohe Kompatibilität der einzelnen Fachverfahren, in diesem Fall der Datenaustausch zwischen VOIS|OWi und VOIS|MESO, VOIS|GESO sowie allen weiteren VOIS-Anwendungen, untereinander gewährleistet. Dazu tragen auch eine gemeinsame Nutzung von Basiskomponenten wie E-Akte, Formulardruck, Nutzerverwaltung, Adressverwaltung, Statistik, Auswertung und Anbindung verschiedener Dokumenten-Management-Systeme bei. Ein weiterer Vorteil von VOIS werden eine Erhöhung der Datenqualität und die Verringerung des Wartungs-, Pflege- und Adminis­trations- sowie Schulungsaufwands sein. Das von Mäder hierfür speziell entwickelte Fachverfahren für das Ordnungswesen – VOIS|OWi – wird nach Abschluss der gesamten Entwicklung integraler Bestandteil der VOIS-Plattform sein.

Stefan Mäder ist Geschäftsführer der MÄDER Computersysteme GmbH.




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