MeldewesenNeue Aufgaben

Wann ist eine eindeutige digitale Identität erforderlich?
(Bildquelle: ImageFlow/stock.adobe.com)
Warum muss ich mich eigentlich bei der Meldebehörde anmelden? Dass es auch ohne Melderegister geht, zeigt doch zum Beispiel ein Blick in die USA. Ein System, mit dem Bürgern eine Identität zugewiesen wird, gibt es aber überall. Denn für ein funktionierendes Staatswesen ist die Identität des Einzelnen unabdingbar, man denke nur an die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen oder die Bereitstellung von Sozialleistungen.
In Deutschland wurde dazu das Melderecht zuzüglich Pass- und Personalausweisrecht etabliert. Die Aufgaben der Meldebehörden sind eindeutig definiert: Es geht um den Nachweis der Identität und des Aufenthalts der Bürger. Jede Person besitzt dazu eine eindeutige, hoheitliche – durch die Behörde bestimmte – Identität. Dazu muss(te) sie in der Behörde vorsprechen. Gleichzeitig wird per Gesetz definiert, dass der Bürger seinen Aufenthalt, also seinen Wohnsitz, bekannt machen muss.
Damit ein Bürger seine Identität gegenüber Dritten nachweisen kann, erhält er ein Identitätsdokument: den Ausweis (Pass). Die Echtheit der Daten auf dem Ausweis ist behördlich – hoheitlich – gesichert. Die Fälschung eines Identitätsdokuments steht unter Strafe. Die Verbindung zwischen Besitzer und Dokument wird über biometrische Merkmale (Bild) hergestellt. Bei einer Visitenkarte kann man weder davon ausgehen, dass die Daten tatsächlich stimmen, noch lässt sich sicher verifizieren, dass eine eineindeutige Verbindung zwischen der Person und der Visitenkarte existiert. Somit ist in der analogen Welt eine nicht völlig sichere Authentifizierung über zum Beispiel Visitenkarten möglich, will man aber wirklich Gewissheit über sein Gegenüber haben, ist der Ausweis das Mittel der Wahl.
Digitale Visitenkarte vs. hoheitliche digitale Identität
In den vergangenen Jahren hat sich die Welt nun grundsätzlich in Richtung Digitalisierung gewandelt. Wir kommunizieren digital, wir kaufen digital ein und wollen auch unsere Behördengänge digital erledigen. Wie in der analogen Welt auch, ist es dabei nicht immer erforderlich zu wissen, wer kommuniziert oder wer etwas kauft. Um solche Aktivitäten vollziehen zu können, wird in der Regel ein Account genutzt – vergleichbar einer Visitenkarte in der digitalen Welt. Allerdings ist es nicht bei allen Aktivitäten in der digitalen Gesellschaft ausreichend, nur ungefähr zu wissen, mit wem man es zu tun hat, auch hier gibt es Situationen, bei denen man mit Sicherheit wissen muss, wer einem digital gegenübersteht. So zum Beispiel, wenn es um Verwaltungsvorgänge geht.
Richtig smarte Online-Vorgänge entstehen, wenn ohnehin in der Verwaltung existierende Daten, die für einen Vorgang relevant sind, in diesen integriert werden. Die Erfassung von Daten durch den Bürger ist somit nicht mehr erforderlich und die Qualität derselbigen wird garantiert. Mit anderen Worten: Dem Bürger müssen im Bedarfsfall seine eigenen vorgangsrelevanten Daten bereitgestellt werden. Das wiederum erinnert stark an eine „segmentierte“ Selbstauskunft. Selbige kann aber nur dann gegeben werden, wenn sich der Bürger gegenüber seiner Verwaltung eineindeutig identifizieren kann.
Hier reden wir definitiv von einer hoheitlichen Identität, welche die Echtheit der digitalen Konversation garantiert. Dafür benötigen die Bürger den Personalausweis, also die digitale Identität. Seit Jahren verfügen wir darüber, aber die Nutzung hält sich bekanntermaßen in Grenzen. Dennoch ist es richtig, weiter auf den Personalausweis zu setzen, denn er ist derzeit das einzige Werkzeug, welches die hoheitliche digitale Identität abbildet und in der digitalen Welt eine Person auch physisch bestimmt.
Weiterentwicklung notwendig
Dennoch muss das Thema der hoheitlichen digitalen Identitäten mit Anbindung an die Identität im Melderegister weiterentwickelt werden. Wie wird zukünftig die Wallet mit einer richtigen Identität versorgt? Generell ist darüber nachzudenken, wie durch eine sichere Anbindung an die (physische) Identität im Melderegister zu jeder Zeit die hoheitlich bestätigten Identitätsdaten einer Person digital an den Bürger bereitgestellt werden können. Dabei müssen die Überlegungen auch in die Richtung gehen, dass alle Verwaltungsbereiche, die direkt mit dem Bürger in Verbindung treten, die Identität immer über den gleichen Weg bestimmen und nutzen. Als Identitätsstelle – ob physisch oder digital – sollte dabei das Melderegister genutzt werden.
Des Weiteren ist, wie in der analogen Welt, die Erreichbarkeit zu sichern. So abwegig es klingen mag, derzeit gibt es keine allgemeine digitale Erreichbarkeit des Bürgers: Sie ist weder über das Servicekonto gewährleistet noch über die stark aufgabenbezogene E-Mail-Technologie. Die digitale Erreichbarkeit des Bürgers ist aber elementare Voraussetzung für ein aktives, datenbezogenes Handeln der Verwaltung. Es ist daher absolut erforderlich, sie schnellstmöglich ins Melderegister zu integrieren.
Generell geht es darum, die Melderegister an die neuen Gegebenheiten sowohl der Digitalisierung als auch der Verwaltungsmodernisierung anzupassen und diese zu einem globalen Identitätsregister weiterzuentwickeln. Digitale Erreichbarkeit und digitale hoheitliche Identität sollten per Gesetz als Aufgaben der Meldebehörden definiert werden. Da die digitale Welt aber viel weniger Grenzen kennt, müssten beide Elemente konsequenterweise nicht nur für die Verwaltung, sondern gesamtgesellschaftlich gedacht werden. Das wiederum erzwingt technische Lösungen, die einfach nutzbar und für jedermann transparent sind. Die Technologie dafür gibt es – nötig sind nun der rechtliche Rahmen und der feste Wille, Neues zuzulassen.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe November 2023 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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