Freitag, 10. Januar 2025

AusweisportalNeue Inhalte und neuer Look

[19.11.2020] Mit neuen Inhalten und neuem Aussehen zeigt sich das Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums. Neuerungen stehen auch für die Online-Ausweisfunktion selbst an: Im kommenden Jahr soll das Ausweisen nur via Smartphone möglich werden.
Mit neuen Inhalten und neuem Aussehen zeigt sich das Personalausweisportal des BMI.

Mit neuen Inhalten und neuem Aussehen zeigt sich das Personalausweisportal des BMI.

(Bildquelle: Screenshot: www.personalausweisportal.de)

Komplett überarbeitet und um neue Inhalte ergänzt wartet jetzt das Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf. Laut BMI sollen Bürger und Unternehmen Informationen rund um das Online-Ausweisen dort nun einfacher finden. In der Rubrik Anwendungen werden beispielsweise rund 130 Beispiele aufgezeigt, die der Plattformbesucher nach Bedarf über die Suchfunktion filtern kann. Jede Anwendung ist direkt mit dem Online-Dienst des Anbieters verlinkt. Was genau der Online-Ausweis ist, wo er verwendet werden kann und wie das Online-Ausweisen funktioniert, erklärt die Plattform ebenfalls: Videos zeigen, wie der Personalausweis mit Smartphones gekoppelt wird und wie das Online-Ausweisen abläuft. Wer darüber nachdenkt, das Online-Ausweisen bei digitalen Angeboten zu ermöglichen, kann sich laut BMI über das Ausweisportal einen schnellen Überblick über die Vorteile, das Nutzerpotenzial und die rechtlichen Grundlagen verschaffen. Da Wirtschaft und Verwaltung unterschiedliche Bedarfe haben, gebe es diesen Überblick sowohl für Unternehmen, als auch für Behörden. Auch findet sich auf dem Portal eine digitale Version der BMI-Informationsbroschüre, welche die Bürgerämter bei der Beantragung des Personalausweises in Papierform anbieten.

Ausweis kommt aufs Smartphone

Seit dem Jahr 2010 finden Bürger, Unternehmen und Behörden aktuelle Informationen zum Personalausweis auf dem eigens dafür eingerichteten Portal des BMI. Anlässlich des zehnten Jahrestags der Erstausgabe eines Personalausweises im Checkkartenformat, weist das BMI auf Neuerungen hin: 2021 soll es möglich werden, den Online-Ausweis direkt auf dem Smartphone speichern zu können (wir berichteten). Schon heute brauche es für das Online-Auslesen keinen Kartenleser mehr. Ein modernes Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem nebst App – etwa die AusweisApp2 – reichen aus. Mit Smartphone und Ausweiskarte klappe das Online-Ausweisen binnen Sekunden. Noch sei die Ausweiskarte dazu nötig. In Zukunft gehe es dann direkt im Gerät, ohne die Karte.

Immer mehr Einsatzmöglichkeiten

Die Anwendungsmöglichkeiten des Online-Ausweises nehmen laut BMI zu – auch weil immer mehr Leistungen der Behörden online genutzt werden können. „Elterngeld, BAföG, Kfz-Zulassung – all das kann man bereits mit dem elektronischen Personalausweis beantragen“, sagt Bundesinnenminister Horst Seehofer. „Und wir arbeiten zusammen mit der Wirtschaft daran, dass der Online-Ausweis künftig noch breiter eingesetzt werden kann. Damit seine Verwendung so alltäglich wird wie das Smartphone, vereinfachen wir das Ausweisen im Internet – und zwar ohne Abstriche bei der Sicherheit. Jeder Bürger wird den Online-Ausweis künftig direkt im Smartphone speichern können.“ Für die gesetzeskonforme Kunden-Identifizierung bieten auch immer mehr Unternehmen das Online-Ausweisen an, berichtet das BMI weiter. Wer zum Beispiel eine SIM-Karte oder eSIM kauft, müsse sich gegenüber dem Mobilfunkanbieter identifizieren. Mit dem Online-Ausweis sei das im Internet innerhalb von Sekunden erledigt. Die SIM könne sofort verwendet werden.

eID für Bürger aus dem Ausland

Über 62 Millionen Deutsche haben den Personalausweis mit dem Chip und damit den Online-Ausweis in der Tasche, berichtet das BMI. Zum Einsatz kommt er aber nur selten, so das Ergebnis einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom (wir berichteten): Die Anwendungsbereiche im alltäglichen Leben müssten noch stark ausgebaut werden. Online ausweisen können sich auch in Deutschland lebende Mitbürger aus Staaten außerhalb der EU. Ihnen steht dafür der elektronische Aufenthaltstitel zur Verfügung. Das BMI weist außerdem auf die eID-Karte mit Online-Ausweis für EU-Bürger ab dem 1. Januar 2021 hin.





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