KassenrechtNeue Regeln
Im vergangenen Jahr standen nicht nur diverse Digitalthemen, wie die Digitalisierung von Datenübermittlungen im Gewerbewesen, das Onlinezugangsgesetz (OZG) oder die E-Akte im Fokus, 2022 war auch geprägt von Neuerungen im Kassenrecht. Auf der kommunalen Agenda standen etwa die Ablösung von Registrierkassen oder die Einführung revisionssicherer Kassensysteme. Teil dieser Projekte waren zudem das künftige Umsatzsteuerhandling und die Optimierung von Bezahlprozessen.
Ursprünglich sollten zahlreiche Kommunen und deren Einrichtungen als juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) schon ab Januar dieses Jahres umsatzsteuerpflichtig werden. Kurz vor Weihnachten hat der Bund jedoch eine Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht für zwei weitere Jahre beschlossen. Kommunen können also noch bis zum Jahr 2025 von der Umsatzsteuerbefreiung durch Übergangsregelungen profitieren, ehe §2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum Tragen kommt. Viele haben aber bereits das vergangene Jahr genutzt, um ihre Kassen für das neue Umsatzsteuerrecht zu ertüchtigen – so auch viele Kunden des Unternehmens EDV Ermtraud, Anbieter der Kassenlösung TopCash.
Für welche Leistungen besteht Umsatzsteuerpflicht?
Im Vorfeld galt es dabei, die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen und Produkte zu identifizieren. Dabei unterstützte EDV Ermtraud zahlreiche Anwender aktiv. Vereinfacht lässt sich zusammenfassen: Nur eine Gebühr im Sinne einer klassischen Amtshandlung ist steuerfrei. Darüber hinausgehende Leistungen sind mit Umsatzsteuer abzurechnen. Umsatzsteuerpflicht besteht beispielsweise für Souvenirs im Fremdenverkehrsamt, Snacks und Getränke in der Rathauskantine, Bücher im Museumsshop, Eintritte, Stammbücher im Standesamt, Zusatzleistungen zum amtlichen Trauakt, Urkundenduplikate, Feinstaubplaketten in der Zulassungsstelle, Kopien im Bürgeramt, Leistungen des Bauhofs, Gebühren für beschleunigte Fallbearbeitung oder die Vermietung von Räumen, Turnhallen und Stellplätzen.
Im Folgenden musste im Kassensystem für die einzelnen Produkte der jeweils gültige reguläre oder ermäßigte Steuersatz hinterlegt werden. In Einzelfällen galten auch Sondersteuersätze, etwa für den gemeindlichen Holzverkauf. Die Steuersatzverwaltung im Kassenverfahren unterstützte die TopCash-Anwender effektiv – die Steuersätze werden zentral verwaltet, und nicht bei jedem Einzelprodukt. Sollte – wie es im Zuge der Krisenmaßnahmen während der Corona-Pandemie der Fall war – befristet eine reduzierte Mehrwertsteuer gelten, oder eine Änderung zu einem Stichtag angekündigt werden, kann diese automatisiert, zeitgesteuert und ohne manuelles Eingreifen eingepflegt werden.
Um revisionssicher zu buchen, müssen die Verwaltungen schließlich eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nachweisen, welche EDV Ermtraud aus einer Hand ausliefert. Netzwerkgebunden, dadurch ausfallsicherer als potenziell nicht erreichbare Cloud-Systeme via Internet, speichert die Swissbit-TSE jeden einzelnen Buchungsvorgang im Blockchain-Prinzip, das als Nachweis der lückenlosen Kassenführung gilt. Stand November 2022 haben rund 150 Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen ihr TopCash-Kassensystem mit der Technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet. Die Swissbit-TSE ist nicht von den Zertifikatsproblemen der Bundesdruckerei/D-Trust betroffen. Dadurch ist das elektronische Kassensystem, die Gebührenkassen-Software, bereit für steuerliche Prüfungen durch das Finanzamt.
Neue Vorgaben zur Überfallprävention
Zunehmend rückt zudem das Stichwort „Überfallprävention in der öffentlichen Hand“ in den Fokus der kommunalen Kassen. Zum April 2021 veröffentlichte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen, verbindliche Regeln zur Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand, welche durch die Unfallkassen der Bundesländer bekanntgegeben wurden.
Die Unfallverhütungsvorschrift 25 mit Konkretisierung in Regel 115-005 beispielsweise gilt gemäß §1 Abs. (1) für „Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand, in denen Versicherte Umgang mit Bargeld oder sonstigen Zahlungsmitteln haben“, also zum Beispiel für Stadtkassen, Museen, Bürgerbüros, Bibliotheken, Ordnungsämter, Meldeämter oder Tourismusinformationen. §3 Abs. (1) besagt, dass die Verwaltung den Umgang mit Bargeld so zu gestalten hat, dass der Anreiz zu Überfällen nachhaltig verringert wird. §4 legt fest: Haben Mitarbeiter Umgang mit Bargeld, hat die Verwaltung insbesondere die Gefährdung durch einen Überfall zu berücksichtigen. Nach Regel 115-005 sind dafür unter anderem die Höhe des Bargeldbestands und vorhandene Sicherheitseinrichtungen einzubeziehen. §11 Abs. (1) fordert: „Angenommene Banknoten sind unverzüglich vor dem Zugriff Unberechtigter zu sichern“.
Mithilfe der TopCash-Lösung können zahlreiche Maßnahmen, die nicht ausschließlich im Kontext mit der DGUV-Regel stehen, mit geringem Aufwand umgesetzt werden: Die allgemeine Verlagerung auf das sichere, bargeldlose elektronische Bezahlen mit Karte (EC-/Debit-/Kreditkarte) oder Smartphone (GooglePay, ApplePay) zeigt zunehmend Wirkung. Visa- und Mastercard, VPAY- und Maestro-Karten haben sich als Standardzahlungsmittel verbreitet. Der Bürger erwartet sowohl in der kleinen Tourismusinformation als auch in den Zahlstellen eines Landkreises für kleinere, insbesondere aber auch zur Begleichung höherer Gebühren die Möglichkeit der Kartenzahlung.
Kontaktloses Zahlen integriert
Die modernen kontaktlosen Zahlarten sind ins Kassensystem vollintegriert. Abgewickelt werden sie wie auch die deutsche GiroCard über die bekannten EC-Terminals, wie sie im Handel verbreitet sind. Diese bindet EDV Ermtraud an TopCash via universellem OPI-Protokoll netzwerkgebunden an – kabelgebunden am LAN, drahtlos im WLAN.
Die Festlegung von Betragshöchstgrenzen pro Zahlstelle im Sinne der DGUV ist in TopCash als Standardfunktion verfügbar. Die Reduzierung des verteilten Barbestands auf zentrale Zahlstellen (Sammelkassenkonzepte statt Arbeitsplatzkassen pro Mitarbeiter) werden in Abstimmung mit den Anwendern regelmäßig organisatorisch umgesetzt. Optional bietet EDV Ermtraud der DGUV-Vorschrift entsprechende Hardware aus einer Hand an, beispielsweise verschließbare Kassenschubladen mit elektronischer Öffnung nur bei einem Zahlungsvorgang.
Optimierungspotenzial ausschöpfen
Auch 2023 bietet das Kassenwesen erhebliches Optimierungspotenzial, das es auszuschöpfen gilt. Die Zeiten von Quittungsblock und Excel-Listen als Kassenbuch neigen sich dem Ende zu, da sie den Anforderungen ordnungsgemäßer Kassenführung in der Regel nicht mehr genügen. „Einfach nur kassieren“ ist eine Perspektive der Vergangenheit. Automatisierte Kassenabschlüsse und Auswertungen auf Knopfdruck stehen heute auf der Wunschliste der Kommunalkassenverwalter – bereitgestellt werden sie von EDV Ermtraud. Die neue Touch-Oberfläche von TopCash erleichtert Sachbearbeitenden die Kassenbedienung, die Artikel- und Bestandsverwaltung unterstützt auf pragmatische Art die Materialwirtschaft.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Februar 2023 von Kommune21 im Schwerpunkt E-Payment erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
Borkum: Darlehensverwaltung mit VOIS
[28.11.2024] Das Fachverfahren VOIS|DALE für die Darlehensverwaltung führt die ostfriesische Stadt Borkum ein. Eine entsprechende Bestellung ging bei Anbieter ab-data ein. mehr...
d.velop / Nagarro: Rechnungsprozesse in der Cloud
[14.10.2024] Die Unternehmen d.velop und Nagarro haben eine Kooperation vereinbart. Ziel ist es, den gemeinsamen Kunden durchgängig digitale Rechnungsprozesse basierend auf der SAP-S/4HANA-Cloud anzubieten, die über die SAP Business Technology Platform (SAP BTP) bezogen werden können. mehr...
Salzlandkreis: Neue Finanzmanagement-Lösung
[11.10.2024] Der Salzlandkreis arbeitet seit Jahresanfang mit der Finanzmanagement-Lösung der KDO. Der nächste Meilenstein ist der Wechsel auf SAP S/4HANA. mehr...
Gewerbesteuerbescheid: Digitalisierung nimmt Fahrt auf
[10.10.2024] Entwicklung, Anbindung und Erprobung des digitalen Gewerbesteuerbescheids kommen gut voran. Kommunen können von dem Verfahren stark profitieren – und erhalten noch bis Jahresende Unterstützung bei der Einführung. mehr...
Hamburg: Haushaltsplan-Entwurf online
[23.07.2024] Der Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2025 und 2026 der Freien und Hansestadt Hamburg ist jetzt online verfügbar. Neben dem aktuellen Entwurf sind nun auch die historische Entwicklung der Hamburger Finanzdaten ab dem Jahr 2017 und frühere Haushaltspläne einzusehen. mehr...
Kreis Fürth: E-Signatur vereinfacht Rechnungsworkflow
[09.07.2024] Der Landkreis Fürth hatte sich im Jahr 2022 entschlossen, den Signaturservice der AKDB einzuführen und damit den Rechnungsworkflow zu beschleunigen. Mit dem Ergebnis ist die Kommune mehr als zufrieden. mehr...
Leipzig: IT-gestütztes Vertragsmanagement
[03.07.2024] Mithilfe von IT-Dienstleister GISA führt die Stadtverwaltung Leipzig ein IT-gestütztes Vertragsmanagement ein. Die Lösung soll einen entscheidenden Beitrag zur Verwaltung von Verträgen in den verschiedenen Fachbereichen leisten. mehr...
E-Rechnung: Pflicht als Chance
[25.06.2024] Das Wachstumschancengesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Umsätze. Dies könnte auch für die öffentliche Verwaltung eine Chance sein, den digitalen Wandel voranzutreiben. mehr...
E-Rechnungsgipfel 2024: Rechtliche Aspekte im Fokus
[21.06.2024] Insbesondere mit den rechtlichen Vorgaben und Anforderungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einführung der E-Rechnung hat sich der diesjährige E-Rechnungsgipfel beschäftigt. mehr...
E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[20.06.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Monheim am Rhein: KI ordnet Bankbelege
[27.03.2024] Die nordrhein-westfälische Stadt Monheim am Rhein optimiert die Zuordnung von Bankbelegen mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Mit diesem Projekt konnte sich die Kommune unter anderem einen Finalistenplatz beim Axians Infoma Innovationspreis 2023 sichern. mehr...
E-Rechnung: Der Umstieg kommt
[26.03.2024] Das Wachstumschancengesetz wird zu einem Anstieg von E-Rechnungen im XML-Format sowie zu einer Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen für steuerpflichtige kommunale Eigenbetriebe führen. Dies erfordert eine entsprechende technische Infrastruktur. mehr...
Saskia: Vorhang auf für die neue Finanz-Software
[20.03.2024] Das Unternehmen Saskia startet mit der Auslieferung seiner neuen webbasierten Finanz-Software SASKIA.H2R. Im Laufe dieses Jahres soll die Lösung das Vorgängerverfahren SASKIA.de-IFR abgelöst haben. mehr...
Bad Nauheim: Zahlungen schneller abwickeln
[26.01.2024] Anfang Januar hat die Stadt Bad Nauheim Steuerbescheide erstmals mit der Finanz-Software von Anbieter Datev erstellt. Der Systemwechsel bringt unter anderem eine einfachere und schnellere Zahlungsabwicklung mit sich. mehr...
Dortmund: Interaktive Haushaltsdaten
[23.01.2024] Für mehr Transparenz stellt die Stadt Dortmund ihre Haushaltskennzahlen ab sofort auch interaktiv bereit. Der Anspruch dabei ist, für möglichst viel Verständlichkeit zu sorgen. mehr...