Kreis BorkenNeuer Online-Service für Fahrschulen
Ab 2024 steht Fahrschulen im Kreis Borken ein neuer Kundenservice zur Verfügung: Sie können den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für ihre Fahrschülerinnen und -schüler dann digital bei der Verwaltung stellen. Voraussetzung dafür ist nach Angaben der Kommune, dass die Fahrschule ihren Sitz im Kreisgebiet hat und für das neue Online-Verfahren registriert wurde. Wie Karsten Simmert-Reining, Leiter der Führerscheinstelle im Fachbereich Verkehr des Kreises Borken, weiter berichtet, können mit dem neuen Service Fahrschulantrag-Online (FAO) die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, die Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis, das begleitete Fahren mit 17 Jahren sowie die Erteilung der Fahrerlaubnis AM15 beantragt werden. Für Fahrschulen, die das Angebot nutzen, entfalle der schriftliche Antrag auf dem Postweg oder das persönliche Vorsprechen beim Kreis nach vorheriger Terminvereinbarung.
Damit verkürzt sich laut dem Kreis Borken die Bearbeitungszeit, zumal es eine direkte Rückmeldung gibt, wenn Anträge unvollständig sind oder sonstige Hemmnisse vorliegen. Auch könnten Dokumente nicht verloren gehen. Im Ergebnis bedeute das: Die Aufträge zur Prüfung werden schneller erteilt, und der Bearbeitungsstand ist jederzeit transparent. Der Gebührenbescheid geht direkt an die Prüflinge.
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