Donnerstag, 5. Dezember 2024

Breitband-VersorgungNicht ohne Kommunen

[15.10.2015] Ein flächendeckender Breitband-Ausbau kann in Deutschland nur mit kommunalen Unternehmen erreicht werden, da die sich auch in ländlichen Gebieten engagieren. Deshalb müssen diese Unternehmen ebenso von den entsprechenden Fördermitteln profitieren.
Glasfaserverlegung: Ein flächendeckender Breitband-Ausbau kann nur mit kommunalen Unternehmen erreicht werden.

Glasfaserverlegung: Ein flächendeckender Breitband-Ausbau kann nur mit kommunalen Unternehmen erreicht werden.

(Bildquelle: EWE AG)

Ein Breitband-Anschluss ist heute zentraler Standortfaktor bei der Ansiedlung von Gewerbe ebenso wie bei der Wohnortwahl von Bürgern. Umfragen belegen eine Bedeutung, die selbst über der Verkehrsanbindung oder dem Grundsteuersatz liegt. De facto gehört ein Breitband-Anschluss damit zur modernen kommunalen Daseinsvorsorge. Dies konstatieren auch CDU/CSU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung. Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erreichen. Das ist ohne die Kommunen und ihre Unternehmen nicht möglich. Ihr Engagement muss deshalb aber auch bei den Förderbedingungen für den flächendeckenden Breitband-Ausbau entsprechend berücksichtigt werden. Der Telekommunikationsmarkt und damit der Breitband-Ausbau sind seit rund 15 Jahren privatwirtschaftlich organisiert. Zum ersten Mal erfolgt jetzt im Wettbewerb der flächendeckende Ausbau einer neuen, für die Volkswirtschaft immens wichtigen Infrastruktur. Insgesamt wurden gute Erfolge erzielt: Die Dienstleistungen und Produkte sind besser und die Preise niedriger als zu Zeiten der Deutschen Post. Vor allem in Ballungszentren ist die Versorgung sehr gut und Kunden können zwischen mehreren Anbietern wählen. In ländlichen Gebieten ist das oft anders. Der Netzausbau ist hier aufgrund weiter Strecken und weniger potenziellen Kunden wesentlich teurer. Die Refinanzierung eines Netzes dauert hier 15 bis 20 Jahre – das ist für rein privatwirtschaftliche Unternehmen nicht attraktiv und umso weniger für börsennotierte Unternehmen, deren Anleger solche Investments schlicht nicht goutieren können.

Kommunale Unternehmen sind aktiv

Kommunale Unternehmen haben ein anderes Selbstverständnis, was die Gewährleistung und Bereitstellung von Infrastruktur, insbesondere von solchen der Daseinsvorsorge, angeht. Sie sind außerdem langfristige Refinanzierungszyklen gewohnt und verfügen nicht zuletzt über hohe lokale Infrastrukturkompetenz. Schließlich liegt auch für Kommunen die Zukunft in der digitalen Welt. Nur mit einem flächendeckenden Breitband-Ausbau werden sie die Anforderungen künftiger digitaler Dienste und Anwendungen bewältigen können. Vor diesem Hintergrund übernehmen immer mehr kommunale Unternehmen Verantwortung für ihre Region und engagieren sich. Aktuell sind 140 kommunale Unternehmen im Breitband-Ausbau aktiv, weitere planen den Einstieg. Im Jahr 2013 haben sie 500 Millionen Euro investiert, bis 2018 werden es 1,7 Milliarden Euro sein. 2013 konnten sie 5,7 Millionen Haushalte versorgen, 2018 werden es 6,3 Millionen sein.
Diese Zahlen unterstreichen, dass die kommunalen Unternehmen unmittelbar die bereits angeführten Breitband-Ziele der Bundesregierung unterstützen. Auch deshalb müssen sie in gleichem Maße von den 2,7 Milliarden Euro an Fördermitteln profitieren können, welche die Bundesregierung zur Erreichung des 2018-Ziels zur Verfügung stellt. Bei Redaktionsschluss der aktuellen Ausgabe von Kommune21 hielt die Diskussion um die konkrete Ausgestaltung des Bundesförderprogramms für den Breitband-Ausbau noch an. Die Verabschiedung im Bundeskabinett soll am 29. September 2015 erfolgen. Klar ist, dass die Mittel über das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) direkt an die Gebietskörperschaften ausgezahlt werden sollen.

Planung über Zwischenziel hinaus

Für die kommunale Ebene ist auch das 2018-Ziel nur ein Zwischenziel. Ihre Anstrengungen und Planungen gehen im Sinne einer nachhaltigen Planung und mit dem Wissen über künftige Bandbreitenbedarfe oft schon heute darüber hinaus. Deshalb muss zum Beispiel das so genannte Betreibermodell, bei dem eine Kommune oder ein kommunaler Zusammenschluss ein Breitband-Netz ausbaut und es anschließend an einen Betreiber vermietet oder verpachtet, als tatsächlich gleichwertiges Ausbaumodell zum klassischen Deckungslückenmodell anerkannt werden. Bekanntgewordene Überlegungen, dass die Kommune bei Inanspruchnahme der Förderung das Netz nach zehn Jahren veräußern muss, laufen dem zuwider. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in kommunales Vermögen und würde Betreibermodelle verhindern. Auch kann der Widerstand gegen ein kommunalwirtschaftliches Engagement seine Begründung nicht, wie häufig angeführt, in der Anforderung des Grundgesetzes nach einem privatwirtschaftlichen Tätigwerden finden. Solange kommunale Unternehmen hier in einer privaten Rechtsform agieren, steht ihnen Verfassungsrecht nicht entgegen. Beim Einsatz der Vectoring-Technologie muss berücksichtigt werden, dass sie vor allem im ländlichen Raum aufgrund der zu überbrückenden Leitungslängen nur sehr eingeschränkt zur Erhöhung der Bandbreiten beitragen kann. Schließlich ist die im Entwurf vorgesehene Kosteneinsparung durch Synergienutzung gelebte kommunale Praxis. Allerdings kann eine Mitverlegung kein Selbstzweck sein, wo sie etwa aus technischen, hygienischen oder aus Gründen der Sicherheit nicht sinnvoll ist.

Kommunale Daseinsvorsorge

Verbindliche Informations-, Koordinierungs- und Mitnutzungsansprüche von Telekommunikationsnetzbetreibern gegenüber anderen Netzinfrastrukturen sind auch Gegenstand des am 11. September 2015 vom BMVI veröffentlichten Entwurfs für ein Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (Digi­NetzEG), das die Vorgaben der so genannten EU-Richtlinie zur Kostensenkung für den Breitband-Ausbau umsetzt. Da das Gesetz tief in andere funktionierende Marktstrukturen eingreift, sollten diese Ansprüche aus Sicht des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) nur dort geltend gemacht werden können, wo bislang noch keine flächendeckende Breitband-Versorgung besteht. Neben der Ausgestaltung der Förderbedingungen kann auch das in der Koalitionsvereinbarung festgehaltene KfW-Premiumprogramm zur Finanzierung einen Beitrag zur Erreichung des 2018-Ziels leisten, denn Breitband-Projekte haben, wie andere Infrastrukturprojekte auch, einen hohen anfänglichen Kapitalbedarf und lange Refinanzierungszyklen. Das angekündigte Programm sollte deshalb zügig aufgelegt werden. Abschließend sei noch einmal auf den Begriff der kommunalen Daseinsvorsorge zurückgekommen. Obwohl ein Breitband-Anschluss faktisch zur modernen Daseinsvorsorge gehört, schlägt sich das noch nicht überall im Gemeindewirtschaftsrecht der Länder nieder. Hier werden dem kommunalen Engagement gegenüber anderen Anbietern häufig Fesseln angelegt, die gelöst werden müssen.

Thomas Abel ist Geschäftsführer Wasser/Abwasser und Telekommunikation beim Verband kommunaler Unternehmen in Berlin.




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