Donnerstag, 5. Dezember 2024

Neuer PersonalausweisNur einmal registrieren

[20.04.2012] Alexander Schroth, Vorstandsvorsitzender der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), spricht mit Kommune21 über das Projekt Digitales Bayern und erläutert, wie der neue Personalausweis zum Erfolgsmodell gemacht werden kann.
Alexander Schroth

Alexander Schroth

(Bildquelle: AKDB)

Herr Schroth, die AKDB entwickelt in Kooperation mit dem Freistaat Bayern ein Portal, das auf die eID-Funktion des neuen Personalausweises setzt. Wie soll das Serviceportal Digitales Bayern aussehen?

Das Serviceportal Digitales Bayern, ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Staatsregierung und der AKDB, soll es den Bürgern ermöglichen, durch einmalige Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis (nPA) sämtliche Online-Dienste der bayerischen Verwaltung nutzen zu können. Die Behörden des Freistaats können über das Serviceportal künftig ihre Online-Dienste an die eID-Funktion des neuen Personalausweises anbinden und den Bürger bei Nutzung der Dienste somit rechtssicher identifizieren. Die Portale der einzelnen Verwaltungen lassen sich sowohl eigenständig für die jeweilige Behörde nutzen als auch für ein One-Stop-Government-Portal des Freistaats zusammenfassen. Die kommunalen Bürgerservice-Portale sind vom Serviceportal Digitales Bayern unabhängig. Aber auch hier haben Kommunen die Möglichkeit, den Bürgern bestimmte staatliche Dienste im Rahmen ihres Portals zugänglich zu machen. Die Registrierung der Bürger in einem kommunalen Serviceportal gilt dann auch für alle weiteren Portale. Mit anderen Worten: Der Bürger muss sich nur einmal registrieren, auch wenn er Angebote unterschiedlicher Behörden-Portale nutzen möchte.

Welche Vorteile entstehen Bürgern und Verwaltung dadurch?

Neben der Verfügbarkeit der Services unabhängig von Zeit und Ort profitieren die Bürger von einer deutlichen Beschleunigung und einer besseren Qualität der Verwaltungsprozesse. Nehmen Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde als Beispiel. Mit der Authentifizierung durch den neuen Personalausweis können alle notwendigen Daten des Antragstellers automatisch in den Online-Antrag übernommen werden. Die manuelle Erfassung und damit mögliche Fehlerquellen werden spürbar reduziert. Der Bürger bekommt die Urkunde per Post zugeschickt, spart sich also unnötige Behördengänge. Auch für die Verwaltungen bringt die Bündelung der Behördendienste über ein Portal Vorteile. Die bessere Erreichbarkeit der Services erhöht deren Akzeptanz beim Bürger und entlastet so die Verwaltungen. Hervorzuheben ist außerdem das Berechtigungszertifikat, das Diensteanbieter für jeden einzelnen Online-Service in Verbindung mit dem neuen Personalausweis erwerben müssen. Über das Serviceportal Digitales Bayern kann ein Berechtigungszertifikat für alle Dienste genutzt werden. Das reduziert Aufwände und Kosten erheblich.

„Bei der Aktivierungsquote für die eID-Funktion ist noch deutlich Luft nach oben.“

Wann soll das Portal starten?

Derzeit existieren verschiedene Ansätze für bayerische Verwaltungsdienste. Diese werden in den kommenden Monaten mit dem Freistaat konkretisiert und auf Umsetzung geprüft. Ich gehe daher von einem Start erster Dienste noch im Jahr 2012 aus.

Auf welche Erfahrungen aus dem Pilotprojekt in Ingolstadt kann die AKDB zurückgreifen?

Mit dem Bürgerservice-Portal sind wir bereits seit Ende 2010 aktiv. Erste Pilotanwender, wie die Stadt Ingolstadt seit Mitte 2011 sowie neuerdings die Stadt Würzburg, zeigen, wie gut E-Government-Dienste mit dem neuen Personalausweis funktionieren können und von den Bürgern angenommen werden. Neben der technisch überzeugenden Lösung mit attraktiven Bürgerdiensten beispielsweise aus dem Melde- und Verkehrswesen möchte ich auch auf die vorbildliche Aufklärungsarbeit der Städte hinweisen. Ingolstadt hat dadurch eine Aktivierungsquote bei der eID-Funktion des neuen Personalausweises von über 65 Prozent erreicht und liegt damit weit über dem Bundesdurchschnitt.

Warum fehlen beim neuen Personalausweis immer noch die Fallzahlen?

Derzeit sind erst rund zehn Millionen neue Ausweise ausgegeben. Eine hundertprozentige Marktdurchdringung wird spätestens Ende 2020 erreicht sein, wenn rund 60 Millionen Bundesbürger den neuen Personalausweis besitzen. Für die fehlenden Fallzahlen spielt zudem die begrenzte Anzahl an attraktiven Anwendungs- beziehungsweise Nutzungsmöglichkeiten eine Rolle. Zwar bieten neben der öffentlichen Verwaltung auch verschiedene Unternehmen der Privatwirtschaft wie Versicherungen oder die Schufa mit ihrer Selbstauskunft, Online-Dienste mit dem neuen Personalausweis an. Diese reichen aber noch nicht aus, um eine breite Akzeptanz bei den Bürgern zu erzeugen.

Was muss getan werden, damit der nPA zum Erfolgsmodell wird?

Das gerade schon angesprochene Diensteangebot muss deutlich ausgebaut werden. Die AKDB geht hier mit gutem Beispiel voran. Mit unserem Bürgerservice-Portal bieten wir bereits heute über zehn verschiedene Online-Dienste für den Personalausweis in den Bereichen Melde- und Verkehrswesen an. Mit dem Serviceportal Digitales Bayern wurde eine wichtige Basis für weitere Online-Bürgerdienste geschaffen. Im Durchschnitt nimmt jeder Bürger maximal ein- bis zweimal pro Jahr Verwaltungsdienste in Anspruch. Es müssen daher zusätzlich zu den klassischen Verwaltungsbereichen und -verfahren neue Einsatzfelder erschlossen werden, welche die Lebenssituationen und -phasen der Bürger berücksichtigen und so Nutzen und Akzeptanz von Online-Verwaltungsservices weiter verbessern. Eine Schlüsselposition nehmen die Kommunen mit ihren Meldeämtern und Bürgerbüros ein. Hier entscheidet sich, ob der Bürger die für die Online-Services so wichtige eID-Funktion beibehält oder deaktivieren lässt. Daher sind die kommunalen Verwaltungen angehalten, den Bürger bei der Ausweisbeantragung aktiv zu begleiten und die zahlreichen Vorteile und Möglichkeiten des neuen Personalausweises herauszustellen.





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