StuttgartOnline-Anmeldung zur Eheschließung
Wer im Zuständigkeitsbereich des Standesamts Stuttgart wohnt, kann die Anmeldung der Eheschließung jetzt online durchführen. Zum Einsatz kommen hierzu laut der baden-württembergischen Landeshauptstadt die Videoidentifikation und elektronische Signaturen, durchgeführt von der WebID Sicherheitsagentur. Stuttgart folge als zweites Standesamt in Deutschland dem Vorreiter Wiesbaden (wir berichteten) mit diesem Onlinedienst für heiratswillige Bürgerinnen und Bürger.
„Die Einführung der Online‐Anmeldung der Eheschließung ist ein weiterer Onlinedienst, der einen digitalen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart schafft“, sagt Erster Bürgermeister Fabian Mayer und ergänzt: „Damit reduzieren wir Kosten, steigern die Effizienz und schonen Ressourcen für Verwaltung und Bürgerschaft. Ziel ist es, solche Onlinedienste in vielen Bereichen mit Kundenkontakt auszubauen.“
Ablauf des Verfahrens
Über den Traukalender des Standesamts können beide Heiratswillige das Verfahren flexibel und rund um die Uhr einleiten. Nach Eingabe der jeweiligen persönlichen Daten und der Wünsche zur Namensführung erfolgt die Prüfung der Identität in einem Videotelefonat mit dem geschulten Personal von WebID. Benötigt werden hierfür gültige Ausweisdokumente. Die Prüfung kann per Computer, Tablet oder Smartphone durchgeführt werden. Abschließend werden laut der Stadt Stuttgart die Angaben überprüft und per Klick die Zertifikate erstellt, welche die Anmeldung qualifiziert elektronisch signieren. Mit Eingabe einer SMS‐TAN gilt die Anmeldung der Eheschließung dann als rechtsgültig unterschrieben. Die Übermittlung an das Standesamt erfolgt im System elektronisch.
Nachgehend erhält das Paar vom Standesamt Informationen, falls noch weitere Unterlagen zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Prüfung ausländischen Rechts, vorzulegen sind. Ein Termin vor Ort muss insbesondere dann vereinbart werden, wenn aufgrund der individuellen Konstellation eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Derzeit fallen für die Videoidentifikation und elektronische Signatur keine zusätzlichen Gebühren an.
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