HamburgOnline-Dienst eWA gestartet
In der Freien und Hansestadt Hamburg ist jetzt der Online-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) an den Start gegangen. Wie das Amt für IT und Digitalisierung den Hamburgischen Senatskanzlei mitteilt, bietet die eWA eine Alternative zum Behördengang. Der komplette Anmeldeprozess lasse sich damit rechtssicher, fristgerecht und von jedem Ort aus erledigen.
In Hamburg stehe die eWA zunächst bestimmten Nutzergruppen zur Verfügung. Der Kreis der Nutzerinnen und Nutzer werde jedoch nach und nach erweitert und der Online-Dienst künftig allen deutschen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt, damit diese ihn in ihr Angebot digitaler Verwaltungsleistungen aufnehmen können. Allein in Hamburg könnten in Zukunft jedes Jahr rund 250.000 An- und Ummeldungen und in der gesamten Bundesrepublik circa 5,5 Millionen Wohnsitzänderungen digital erledigt werden.
Der Online-Dienst ist in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt worden. Jan Pörksen, Staatsrat und Chef der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg, erläutert: „Der neue Online-Dienst ist ein gutes Beispiel dafür, wie länderübergreifende Zusammenarbeit nach dem Einer-für-Alle(EfA)-Prinzip funktioniert.“ Bundes-CIO Markus Richter ergänzt: „Die sichere Authentifizierung wird mit dem Online-Ausweis gewährleistet, zudem kann die aktuelle Anschrift bequem von zu Hause aus auf dem Personalausweis gespeichert werden. Das ist nutzerfreundlich und innovativ – so, wie moderne Verwaltung sein muss.“
Nutzerzielgruppe der eWA
Dem Amt für IT und Digitalisierung zufolge richtet sich das Angebot zum Start an unverheiratete Personen ohne minderjährige Kinder, die innerhalb Hamburgs umziehen. Diese Gruppe von Deutschen und EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie Angehörigen des europäischen Wirtschaftsraums mache den größten Teil der Hamburger Haushalte aus, die rund 57 Prozent aller Umzüge innerhalb Hamburgs bewegen. Möglich seien alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Dienstes seien ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Nutzerkonto mit Postfach und die AusweisApp2. EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums könnten den Dienst mittels einer eID-Karte nutzen. Der Online-Dienst werde kontinuierlich ausgebaut. Nach Ende der Pilotphase soll im Jahr 2023 der Umzug in eine andere Kommune ermöglicht werden sowie die An- und Ummeldung von Familien und weiteren Nutzergruppen.
Prozessablauf
Bürgerinnen und Bürger würden Schritt für Schritt durch den Online-Dienst geführt. Sie authentifizierten sich datenschutzkonform durch die Online-Ausweisfunktion ihres deutschen Personalausweises oder mittels eID-Karte. Dann erhielten sie Zugriff auf ihre bisher im Melderegister gespeicherten Daten, könnten diese überprüfen und ihre neue Adresse eingeben. Wie das Amt für IT und Digitalisierung den Hamburgischen Senatskanzlei weiter mitteilt, ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung nicht mehr notwendig. Stattdessen erhielten die Bürgerinnen und Bürger einen Code, der per Post an die neue Adresse geht. Mit dem Code gebe es die elektronische Meldebestätigung zum Download. Ein elektronisches Siegel mache das Dokument fälschungssicher. Die neuen Daten aus dem Melderegister könnten nun per App direkt auf den Chip im Personalausweis oder der eID-Karte übertragen werden. Dafür genüge ein handelsübliches Smartphone. Der Adressaufkleber für das Ausweisdokument komme per Post.
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