Donnerstag, 20. Februar 2025

PrenzlauOpenR@thaus ist eröffnet

[16.01.2025] Auch Prenzlau bietet den Bürgerinnen und Bürgern nun ein digitales Rathaus an. Entschieden hat sich die Stadt in Brandenburg für das OpenR@thaus von IT-Dienstleister ITEBO.
Screenshot vom Openrathaus Prenzlau, der eine Stadtansicht vom Wasser aus zeigt.

Im Prenzlauer OpenR@thaus können viele Verwaltungsdienstleistungen online in Anspruch genommen werden.

(Bildquelle: openrathaus.prenzlau.de)

Seit Januar steht den Bürgerinnen und Bürgern in Prenzlau das digitale Rathaus zur Verfügung. Wie die Kommune in Brandenburg mitteilt, können sie nun noch einfacher online Anträge stellen oder Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen. „Hierfür haben die Kollegen aus dem IT-Bereich unter der Leitung von Lars Kaufmann sowie die zuständige Mitarbeiterin für die Prozessoptimierung, Luisa Semder, eng mit dem IT-Dienstleister ITEBO zusammengearbeitet“, erklärt Prenzlaus Hauptamtsleiterin Maren Schön.

Installiert wurde demnach das Serviceportal OpenR@thaus von ITEBO. Es punktet nach Angaben der Stadt mit einfachen Strukturen, einem modularen Aufbau für die Verwaltung und den notwendigen Basisinfrastrukturen wie einem zentralen Bürgerkonto, der Anbindung an Paymentdienstleister und der Integration der eID für die Bürgerinnen und Bürger. Als verfügbare Verwaltungsleistungen zählt die Stadt die einfache Melderegisterauskunft, die Aus- und Übermittlungssperre von personenbezogenen Daten an Dritte, die Beantragung von Führungszeugnis und Meldebescheinigung, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die Voranmeldung eines Um- und Zuzuges, das An- und Abmelden einer Nebenwohnung, die Anmeldung einer Eheschließung, die Anforderung von Urkunden des Standesamts oder die Gewerbeanzeige auf. Auch kann hier ein Antrag zur Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Verkehrsflächen, ein Antrag auf die Erteilung einer Aufgrabungszustimmung, der Antrag einer Aufgrabegenehmigung mit verkehrsrechtlicher Anordnung, der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung, der Antrag verkehrsrechtliche Anordnung Halteverbot, der Antrag Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen, der Antrag auf Ausnahmegenehmigung wegen Hindernissen, Sondernutzungen sowie der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVo gestellt werden.

Um eine dieser Leistungen digital in Anspruch nehmen zu können, reiche in der Regel die Einrichtung der BundID zur Identifizierung aus. Die in der BundID hinterlegten persönlichen Daten werden für die einzelnen Anliegen automatisch übernommen. Die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, so Schön, liegen auf der Hand: „Die Verwaltung ist, zumindest in den benannten Angelegenheiten, sieben Tage die Woche 24 Stunden täglich erreichbar. Wartezeiten entfallen ebenso wie Behördengänge und auch die Bezahlung kann online erfolgen.“

Zu finden ist das digitale Rathaus auf der Startseite des kommunalen Webportals.





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