Mobiles ArbeitenOrtsflexibel in Bremen
Der Bremer Senat hat mit Beschluss vom 28. Februar 2023 den Senator für Finanzen beauftragt, eine neue Dienstvereinbarung für das ortsflexible Arbeiten in der bremischen Verwaltung zusammen mit dem Gesamtpersonalrat des Landes und der Stadtgemeinde auf den Weg zu bringen (wir berichteten). Unter der Prämisse, dass die Funktionsfähigkeit des Dienstbetriebs zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird, ermöglicht es die Dienstvereinbarung künftig allen Beschäftigten des öffentlichen Diensts der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde Bremen), stunden-, tage- oder wochenweise – auf freiwilliger Basis – ortsflexibel zu arbeiten. Durch die zunehmende Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsortes verändern sich auch die Anforderungen an die Nutzung der Büroflächen. Das Büro als Ort für kooperatives Arbeiten mit entsprechender Arbeitskultur soll mit der neuen Dienstvereinbarung gestärkt und ein projektorientiertes Arbeiten gefördert werden. Neben attraktiven Arbeitsbedingungen muss dabei auch ein nachhaltiges und ressourcenbewusstes Handeln der öffentlichen Verwaltung gewährleistet werden. Hierzu zählt auch eine ökologisch nachhaltige sowie ökonomisch effiziente Flächen- und Raumbedarfsplanung sowie die Umsetzung klimaneutraler Büros in der bremischen Verwaltung. Arbeitgebermarke stützen Finanzsenator Björn Fecker sagt: „Die Herausforderungen während der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass auch die Verwaltung kurzfristig neue Arbeitsmodelle umsetzen kann. Neben einer Vielzahl von technischen Lösungen für das ortsflexible Arbeiten sind mit der neuen Dienstvereinbarung auch verlässliche organisatorische Regelungen geschaffen.“ Er ergänzt: „Attraktive und zukunftsorientierte Arbeitsbedingungen, technische Innovationen, aber auch eine gute Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf stützen die Arbeitgebermarke ‚Freie Hansestadt Bremen‘ und leisten einen wichtigen Beitrag, um weiterhin gutes Personal finden und binden zu können.“ Ortsflexibles Arbeiten im Sinne der Dienstvereinbarung bedeutet die Erledigung von beruflichen Tätigkeiten an anderen Orten außerhalb der dienstlichen Arbeitsstätte aus nicht-dienstlichen Gründen, sofern dies mit den jeweiligen Aufgaben vereinbar ist. Die Dienstvereinbarung regelt sowohl das regelmäßige und wiederkehrend planbare Arbeiten an einem festen Arbeitsplatz außerhalb der Dienststelle, in der Regel von zu Hause aus (Homeoffice), als auch das unregelmäßige und sporadische, stunden- oder tageweise Arbeiten außerhalb der Dienststelle (mobile Arbeit). Neben den Aufgaben sind auch ein fairer Interessenausgleich innerhalb der jeweiligen Organisationseinheiten und Teams sowie die Einbeziehung der Bedarfe der jeweiligen Beschäftigten Rahmenbedingungen für alle Entscheidungen im Zusammenhang mit dem ortsflexiblen Arbeiten.
Mit dem Innovationscampus Tabakquartier des Senators für Finanzen in Kooperation mit dem IT-Dienstleister Dataport (wir berichteten) wurden Räumlichkeiten geschaffen, welche die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren fördern. Neben Fachabteilungen des Finanzressorts aus den Bereichen IT sowie Personal- und Organisationsentwicklung zieht auch das bremische Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) an den neuen Standort. Das Tabakquartier ist für die neue Dienstvereinbarung wie geschaffen: Büroflächen auf rund 16.700 Quadratmetern, Büroräume im modernen Design und mit sowohl offenen als auch geschlossenen Arbeitsbereichen laden zum Co-Working, Desksharing, (Video-)Konferenzen oder Meetings für verschiedene Projekt-Teams ein. Die Räumlichkeiten können dabei auch von anderen Dienststellen der bremischen Verwaltung temporär genutzt werden, um das Arbeiten im Sinne von New Work vor Ort zu erproben. Der Innovationscampus folgt dabei auch Empfehlungen der Enquete-Kommission Klimaschutz zum klimaneutralen Büro, die eine Ausweitung des ortsflexiblen Arbeitens sowie eine ökonomische und ökologische Flächennutzung beinhalten. Kommunikation entscheidend Ortsflexibles Arbeiten setzt individuelle und soziale Kompetenzen wie beispielsweise Selbstorganisation, Zeit-Management und Verantwortungsübernahme voraus. Gleichzeitig erfordert das Führen auf Distanz auch ein Umdenken in der Kommunikation und im Umgang zwischen Mitarbeitenden und Führungskraft. Zudem werden neue Arbeitsmethoden, veränderte Arbeitsabläufe und der Einsatz neuer Technik zum täglichen Bestandteil der Arbeit. Gegenseitiges Vertrauen und Zuverlässigkeit nehmen dabei in ihrer Bedeutung weiter zu. Eine weitere, nicht zu unterschätzende Herausforderung ist der Schutz vor Entgrenzung und sozialer Isolation. Die Mitarbeitenden sind ebenso wie die Führungskräfte aufgefordert, das ortsflexible Arbeiten verantwortungsvoll einzusetzen, um der Gefahr der Entgrenzung zwischen dienstlicher und privater Sphäre vorzubeugen. Dazu gehören Fortbildungsangebote und Mitarbeitende-Vorgesetzten-Gespräche, um für die Folgen, wie beispielsweise das Nichteinhalten von Pausen, zu sensibilisieren. Bei all den Herausforderungen, die diese Vereinbarung mit sich bringt, gibt es auch viele Vorteile, die sowohl die Mitarbeitenden als auch die Führungskräfte betreffen. Was bei den digitalen, flexiblen und nachhaltigen Möglichkeiten stets im Fokus bleiben muss, ist die regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit neuen Arbeitsmodellen und Technologien sowie die Stärkung sozialer Kompetenzen für die Arbeit im Homeoffice. Denn eines wird das ortsflexible Arbeiten nicht regeln: die Kommunikation zwischen den verschiedenen Organisationseinheiten sowie in den Teams und mit den Führungskräften.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Dezember 2023 von Kommune21 im Schwerpunkt Mobiles Arbeiten erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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