Samstag, 9. November 2024

GesetzgebungOZG 2.0 kann in Kraft treten

[17.06.2024] Nachdem das vom Bundestag verabschiedete OZG-Änderungsgesetz im Bundesrat gescheitert war, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Der Einigungsvorschlag des Gremiums wurde nun von beiden Kammern gebilligt.
Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat: Der Einigungsvorschlag zum OZG 2.0 wurde nun von beiden Kammern gebilligt.

Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat: Der Einigungsvorschlag zum OZG 2.0 wurde nun von beiden Kammern gebilligt.

(Bildquelle: Bundesrat / Steffen Kugler)

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes und weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt. Nach der Bestätigung durch den Bundestag hat am vergangenen Freitag (14. Juni 2024) auch der Bundesrat den Einigungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zugestimmt.
Demnach sollen das bereits etablierte ELSTER-Software-Zertifikat sowie andere Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau weiterhin als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus für Nutzerkonten verwendet werden können. Darüber hinaus sollen perspektivisch die Identifizierung und Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer für den Zugang zu Online-Diensten nur noch über ein zentrales, bundesweites Nutzerkonto erfolgen. Dazu soll die BundID zu einer DeutschlandID weiterentwickelt werden. Der Migrationsprozess und die Weiterentwicklung der DeutschlandID sollen durch eine Entwicklergemeinschaft im IT-Planungsrat gesteuert werden.
Der Vermittlungsausschuss einigte sich auch auf eine begleitende Protokollerklärung. Darin stellt er unter anderem fest, dass es weiterer Anstrengungen bei der Registermodernisierung bedarf, um das Ziel vollständig digitaler und medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen. Er fordert eine konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, das heißt, Daten sollen von den Verwaltungen nicht doppelt erfasst werden. Bund und Länder werden daher schnellstmöglich in einem Staatsvertrag die notwendigen rechtlichen und finanziellen Regelungen für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) treffen.





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