Dienstag, 19. November 2024

NiedersachsenOZG-Dienste fristgerecht entwickelt

[20.02.2023] Niedersachsen zeichnet im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes für das Themenfeld Gesundheit verantwortlich. Als erstes Bundesland hat es alle Online-Dienste in seiner Zuständigkeit fristgerecht bis Ende 2022 abgeschlossen und organisiert nun Informationsveranstaltungen zur Nachnutzung.
Niedersachsen hat als erstes Bundesland alle OZG-Dienste in seiner Zuständigkeit fristgerecht bis Ende 2022 abgeschlossen.

Niedersachsen hat als erstes Bundesland alle OZG-Dienste in seiner Zuständigkeit fristgerecht bis Ende 2022 abgeschlossen.

(Bildquelle: uhland38/123rf.com)

Im Rahmen seiner Verantwortung für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Themenfeld Gesundheit hat Niedersachsen als erstes Bundesland die Entwicklung aller dort vorgesehenen Online-Dienste rechtzeitig bis Ende 2022 abgeschlossen. Das teilt das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit. Die Online-Dienste sollen jetzt den anderen Bundesländern und Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dazu zähle die Feststellung einer Schwerbehinderung, die Infektionsschutzbelehrung oder Hilfe zur Pflege. Laut Ministerium wurden die Dienste in Niedersachsen bereits kurz nach dem Start gut angenommen. Mehr als 35.000 Infektionsschutzbelehrungen und über 15.000 Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung seien bislang online abgewickelt worden. Die dafür entwickelten Antragsassistenten seien bürgernah und barrierefrei gestaltet, sodass ein Antrag leicht von zu Hause aus ausgestellt werden könne. Auch der interne Werdegang der eingereichten Anträge sei in den Blick genommen worden. Etwa das Fachverfahren im Bereich der Schwerbehinderung sei dergestalt, dass die online gestellten Anträge digital in der Behörde ankommen und schnell weiterbearbeitet werden können.
Das Land Niedersachsen organisiert derzeit Informationsveranstaltungen für andere Bundesländer und Kommunen, die Interesse an einer Nachnutzung haben, berichtet das Ministerium. Durch eine enge Kooperation mit Software-Herstellern sei außerdem dafür gesorgt, dass die Daten automatisch weiterverarbeitet und bei Bedarf Gebühren online bezahlt werden können.
Damit die neu konzipierten OZG-Anträge direkt in die Fach-Software anderer Verwaltungen eingebunden werden können, müssen noch Schnittstellen konkretisiert und mit den Herstellern der Software abgestimmt werden. Gespräche mit den Herstellern von Fachverfahren im Themenfeld Gesundheit werden geführt. Auf Bundesebene werden von der CoSiT Computer- und Sicherheitstechnik Service- und Vertriebs GmbH in Bremen einheitliche Standards für Schnittstellen entwickelt.





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