Donnerstag, 9. Januar 2025

KGStOZG-Umsetzung aus Sicht der Kommunen

[20.01.2021] Die KGSt hat ein Papier vorgelegt, in dem sie die OZG-Umsetzungsstrategien aus Sicht des kommunalen Managements einschätzt. Bedürfnisse und Kapazitäten der Kommunen sind im Prozess demnach nicht genügend berücksichtigt.

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat ein Papier zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) aus kommunaler Perspektive vorgelegt. Es soll im Kommunalgremium des IT-Planungsrats als Diskussionsgrundlage dienen. Die KGSt stehe als Fachverband für das kommunale Management mit über 2.200 Mitgliedskommunen regelmäßig mit kommunalen Entscheidungsträgern im Dialog, die die OZG-Umsetzung vor Ort strategisch oder operativ verantworten. Dieser Austausch, Diskussionsergebnisse mit kommunalen Entscheidungsträgern im Rahmen unterschiedlicher KGSt-Projekt sowie Ergebnisse eines im Herbst 2020 durchgeführten Kongresses seien in die Position der KGSt zur OZG-Umsetzung eingeflossen.

Gegebenheiten vor Ort zu wenig mitgedacht

Das Prinzip Einer für Alle (EfA), wonach einmal entwickelte Online-Dienste von anderen Ländern nachgenutzt werden sollen, gehört zu den Kernelementen der arbeitsteiligen OZG-Umsetzung. Die KGSt erklärt, es grundsätzlich zu unterstützen, da es „technischem Wildwuchs“ entgegenwirke. Allerdings sei das EfA-Prinzip zu stark aus Sicht des Bundes und der Länder gedacht und fördere die Nutzerorientierung wenig. Auch die Kommunen seien Nutzer des OZG. Problematisch sei beispielsweise die Anbindung der neu entwickelten EfA-Online-Services an bereits bestehende kommunale Fachverfahren und E-Government-Portaltechnologien. Kommunen sollten offene Standards und Schnittstellen einfordern, um eine Interoperabilität sicherzustellen.
Leistungen, die im Kontext von Bundesaufgaben zur Erfüllung nach Weisung zu erbringen seien, hätten meist wenig Bezug zur kommunalen Daseinsvorsorge. Für notwendige IT-Prozesse bestehe daher wenig Gestaltungsinteresse. Folglich sei die Online-Umsetzung dieser übertragenen Aufgaben – mit ihrer Fülle verschiedenster kommunaler Fachverfahren und dezentraler Datenbestände – von keinem primären Interesse für das kommunale Management. Es sei jedoch eine kommunale Aufgabe, Online-Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen vor Ort zugänglich zu machen. Diese gelte es vor Ort, mit den Nutzern im Blick, zu gestalten.

FIT-Store für Kommunen nicht nutzbar

Der von der FITKO bereitgestellte FIT-Store soll dazu dienen, bereits umgesetzte digitale Verwaltungslösungen rechtssicher und unkompliziert für die Nachnutzung bereit zu stellen – ähnlich wie ein App-Store. Nach Einschätzung der KGSt ist dieser für Kommunen jedoch nicht unmittelbar nutzbar. Um Synergien zu schaffen und die fachliche Steuerung und Umsetzung in den Kommunen zu beschleunigen, sollten die Geschäftsmodelle und Regularien, wie Länder Online-Dienste an ihre Kommunen weitergeben, einheitlich sein, fordert die KGSt. Auch sollten Software-Hersteller verpflichtet werden, notwendige Schnittstellen in ihre Fachverfahren zu integrieren. Nur so könne der Aufwand für Kommunen reduziert werden und die angestrebte „Dach- und Verbindungs-Architektur (FIT-Connect)“ entstehen.

OZG-Umsetzung 2.0

Für eine erfolgreiche und wirksame Verwaltungsdigitalisierung, die Unternehmen und Bürgern ebenso wie der Verwaltung wirklichen Nutzen bringt, schlägt die KGSt einen neuen Ansatz vor. IT-Fachverfahren und Online-Services bei Auftragsangelegenheiten des Bundes sollten zentral, einheitlich und einfach bereitgestellt werden. Dies sei unter anderem deswegen sinnvoll, weil viele Kommunen und ihre IT-Dienstleister bereits mit der OZG-Umsetzung die Grenzen ihrer Kapazitäten erreichten. Um Zukunftsaufgaben anzugehen, bedürfe es einer Aufgabenentlastung. Zudem stünden neben der Umsetzung von OZG und Registermodernisierungsgesetz für die Transformation von Kommunen zu Smart Cities oder Smart Regions weitere Aufgabenfelder zur Bearbeitung an, die IT-Unterstützung benötigen. Daher hätten Kommunen ein großes Interesse an der Vereinfachung ihrer IT-Strukturen. Die KGSt regt an, bei den übertragenen Bundesaufgaben den bisherigen Ansatz des Erhalts der zahlreichen kommunalen Datenbestände mit unterschiedlichen Fachverfahren auf den Prüfstand zu stellen und schlägt eine zentrale oder zentralere Datenhaltung auf Bundesebene vor, eventuell auch in einer Verwaltungscloud. Aus Sicht des kommunalen Managements sei es hilfreich, wenn kommunale IT- Dienstleister die zentrale Datenhaltung im Auftrage des Bundes übernehmen.





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