BayernRahmen für die Verwaltung
Digitalisierung ist ein Top-Thema in Bayern. Dazu gehören der Breitband-Ausbau, die Datensicherheit und der E-Government-Ausbau nach modernem Recht. In Bayern werden diese Themen gebündelt in der Hand des Finanzministeriums bearbeitet, um den Freistaat zur Leitregion des digitalen Aufbruchs zu machen. Ein wichtiger Baustein ist ein modernes, flächendeckendes E-Government. Dafür müssen technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Mit ihrer Digitalisierungsstrategie strebt die Landesregierung gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern an – ein Ziel, das seit dem Jahr 2013 Verfassungsrang hat. Drei Säulen umfasst die digitale Strategie Bayerns. Erstens wird technisch mit dem BayernPortal ein Portal der Portale geschaffen, in dem alle Online-Verwaltungsleistungen des Freistaats gebündelt werden. Hierfür investiert das Land jährlich über zwei Millionen Euro. Zweitens liegt organisatorisch die Hauptlast des Verwaltungsvollzugs auf der Ebene der Gemeinden und Gemeindeverbände. Daher schreibt Bayern den E-Government-Pakt mit den Kommunen fort, um deren Anforderungen optimal zu berücksichtigen. Mit dem Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG) schließlich schafft der Freistaat einen modernen, zukunftsoffenen Rechtsrahmen für den Ausbau der digitalen Verwaltung. Mit zehn Artikeln ist es schlank gefasst, technologieoffen und praxistauglich. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen jedem Bürger orts- und zeitunabhängig elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Bürger und Unternehmen im Mittelpunkt
Bei bisherigen E-Government-Gesetzen ist der Blick vor allem auf die Verwaltung gerichtet. Bayern setzt dagegen konsequent bei Bürgern und Unternehmen als Nutzern des E-Governments sowie bei den Kommunen an. Bayern regelt erstmals digitale Zugangs- und Verfahrensrechte in Form eines digitalen Bürgerrechts. Zum einen wird die digitale Unterschrift zur sicheren Kommunikation mit De-Mail oder dem neuen Personalausweis (nPA) schrittweise verankert. Bürger müssen dann in immer weniger Fällen persönlich bei Ämtern vorstellig werden. Auch das Recht auf digitale Verwaltungsverfahren und digitalen Service wird schrittweise verankert. Verwaltungsverfahren und Formulare werden digital bereitgestellt und sind über das BayernPortal einfach abrufbar. Digitale Bescheide lassen sich darüber einfach, schnell und sicher in den Postkorb zustellen. Ebenso wird das Recht auf digitales Bezahlen schrittweise verankert und Verwaltungsleistungen mit E-Payment verknüpft. Das elektronische Bezahlen ist mit Kreditkarte und bald auch mit PayPal möglich. Ferner wird das Recht auf digitalen Nachweis verankert und aufgebaut. Mit Einwilligung des Bürgers tauschen Behörden notwendige Unterlagen dann digital untereinander aus. Auch das Recht auf digitale Rechnungstellung wird schrittweise verankert und aufgebaut. Hier herrscht ein Einsparpotenzial für die Wirtschaft und Verwaltung von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr. Nicht zuletzt wird das Recht auf eine sichere und verschlüsselte Kommunikation von Bürgern und Unternehmen mit staatlichen und nichtstaatlichen Behörden über das BayernPortal verankert und aufgebaut – und das medienbruchfrei vom Antrag bis zum Bescheid.
IT-Sicherheit für Behörden
Das BayEGovG folgt einem schlanken und zukunftsoffenen Regelungsansatz. Es beschränkt sich konsequent auf das Wesentliche. Geregelt wird nur, was praktisch umsetzbar ist. Alles, was geregelt ist, wird zudem zeitnah umgesetzt. Mit der schrittweisen Umsetzung des Gesetzes trägt der Freistaat zum Bürokratieabbau bei. Bei Vollumsetzung ist mit einer Effizienzrendite von bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen. Mit der Einführung des Gesetzes fallen außerdem zahlreiche Vorschriften des bayerischen Landesrechts weg. So geht etwa die komplette Datenschutzverordnung im E-Government-Gesetz auf. Darüber hinaus werden rund 40 Formvorschriften etwa in der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung, im Umwelt- und Naturschutzrecht, im Wasserrecht, im Straßenrecht oder im Gebührenrecht ganz gestrichen oder vereinfacht.
Bürger und Wirtschaft müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten bei den Behörden gut aufgehoben sind. Um die IT-Infrastrukturen der Behörden noch stärker zu sichern, setzt das BayEGovG moderne Standards. Im Rahmen des Gesetzes erhält die IT-Sicherheitseinheit Bayerns, das so genannte Cyber Emergency Response Team (CERT), die erforderlichen Befugnisse, um Daten über Cyber-Angriffe zu sammeln, auszuwerten sowie bei Bedarf zu warnen. Die Behörden werden an das Frühwarnsystem des CERT angeschlossen und melden sicherheitsrelevante Vorfälle. Mit diesem Sicherheitsstandard ist der Freistaat unter den deutschen Bundesländern führend.
Effektiv durch gemeinsame Verfahren
IT-Sicherheit und Datenschutz bedingen einander. Um den Datenschutz fit für neue Formen des E-Governments zu machen, schafft Bayern neue datenschutzrechtliche Instrumente, so genannte gemeinsame Verfahren, zentrale Dienste und Basisdienste. Damit kann der Freistaat zentrale IT-Dienste, etwa die Dienste des BayernPortals mit Bürgerkonto, Postkorb oder E-Payment datenschutzrechtlich für alle Behörden und Nutzer effektiver anbieten. Die Regelungen wurden mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Sie führen zum Abbau unnötiger Bürokratie, ohne dass Schutzstandards abgesenkt werden. Erstmals in Deutschland wird im Bayerischen Datenschutzgesetz ein allgemeiner Auskunftsanspruch geregelt, der für Bürger und Verwaltung mehr Rechtssicherheit schafft. Bürokratische Lösungen ohne erkennbaren Mehrwert für den Bürger in Form von Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetzen wird es nicht geben. Stattdessen setzt Bayern mit dem E-Government-Gesetz auf bürger- und unternehmensfreundliche Lösungen, die gerade für die kommunale Verwaltung praktisch gut umsetzbar ist.
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