Freitag, 4. April 2025

BrandenburgRegelmäßige Berichte zur Barrierefreiheit

[10.01.2022] Die brandenburgische Sozialministerin hat einen ersten Bericht zur Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen vorgelegt. Hintergrund ist die Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV), laut der die Ressortschefin ab 2021 alle drei Jahre über den Stand der digitalen Barrierefreiheit im Bundesland berichten soll.

Im Dezember 2021 hat Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher erstmals im Kabinett über den Stand digitaler Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen berichtet. Wie die Landesregierung in einer Pressemeldung bekannt gegeben hat, wird die Sozialministerin von nun an alle drei Jahre einen solchen Bericht vorlegen. Festgelegt sei dies in der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) seit ihrer Anpassung an die EU-Richtlinie 2016/2102. Diese verpflichte Bund, Länder und Kommunen, den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen zu gewährleisten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum sicherzustellen.
Der nun vorliegende Bericht biete eine Auswertung von insgesamt 58 Websites und drei mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die im Zeitraum der Jahre 2020 und 2021 von den Überwachungsstellen des Landes auf digitale Barrierefreiheit geprüft worden seien. Außerdem beinhalte er Angaben zu den bisher durchgeführten Verfahren der Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit.

Es besteht Nachholbedarf

„Die Ergebnisse des ersten Monitorings spiegeln erst einen kleinen Ausschnitt zum aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Brandenburg wider“, betont Ministerin Nonnemacher. „Neben der positiven Entwicklung, dass ganz offensichtlich überall eine Sensibilisierung im Bereich der Barrierefreiheit stattgefunden hat, sehen wir aber auch deutlich, wo es noch Nachholbedarf gibt. Hier müssen wir dringend besser werden.“ Wie der Pressetext konkretisiert, kann laut Bericht bislang keines der geprüften Medien nach den gesetzlichen Vorgaben als vollständig barrierefrei angesehen werden. Nachholbedarf bestehe namentlich bei der Erstellung von Alternativtexten zu Abbildungen, bei Farbkontrasten von Texten, bei der Tastaturbedienbarkeit sowie bei der inneren und äußeren Struktur von Websites. Ein besonderes Augenmerk sollte dem Bericht zufolge auf die Barrierefreiheit nicht webbasierter Dokumente wie beispielsweise von PDF-Dateien gelegt werden, da dies aktuell die größte Herausforderung darstelle.

Barrierefreiheit geht alle an

Positiv merkt der Bericht nach Auskunft der Regierung an, dass einige Barrierefreiheitsanforderungen bereits jetzt flächendeckend auf den Weg gebracht worden seien. Darunter falle die Umsetzung responsiver Designs, welche die Ausrichtung von Websites auf mobilen Geräten ohne Funktionsverlust ermöglichen, oder das Vermeiden von Störeffekten wie Flackern oder Blitzen, die den Lesefluss beeinträchtigen könnten. Für Brandenburgs Landesbehindertenbeauftragte Janny Armbruster führt der Weg zur digitalen Barrierefreiheit aber nicht allein über solche Maßnahmen seitens der öffentlichen Stellen: „Der Bericht ist ein Arbeitsauftrag nicht nur für Ämter und Ministerien, denn Barrierefreiheit geht alle an. Ich appelliere deshalb auch an alle Unternehmen, gesellschaftliche Initiativen und private Akteure, sich ebenfalls den Anforderungen zur Barrierefreiheit nach der BbgBITV verpflichtet zu fühlen, auch wenn sie das gesetzlich noch nicht müssen.“ Und bei der Regierung unterstreicht man, dass die Herstellung und Gewährleistung von digitaler Barrierefreiheit ein stetiger Prozess sei, den es auch in Zukunft eng und mit fachlicher Expertise zu begleiten gelte. Leisten sollen dies in Brandenburg die Überwachungsstellen unter anderem beim Landesamt für Soziales und Versorgung sowie die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Landesbehindertenbeauftragten.





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