Sonntag, 6. Oktober 2024

E-VergabeReibungsloser Start der eForms


[18.12.2023] Im Rahmen des digitalen Wandels des öffentlichen Auftragswesens spielen die eForms als neuer Veröffentlichungsstandard innerhalb der EU eine wichtige Rolle. Über die Vergabeplattformen von RIB Software sind in den ersten sechs Wochen seit dem Start bereits mehr als 1.000 eForm-Veröffentlichungen erfolgt.
Die E-Vergabe-Plattformen von RIB Software wurden pünktlich an den neuen Veröffentlichungsstandard angepasst.

Die E-Vergabe-Plattformen von RIB Software wurden pünktlich an den neuen Veröffentlichungsstandard angepasst.

(Bildquelle: RIB Deutschland GmbH
)

Pünktlich zum 25. Oktober dieses Jahres wurden die E-Vergabe-Plattformen von RIB Software an den neuen Veröffentlichungsstandard der EU, die so genannten eForms, angepasst. Die eForms sind für alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtend, um Bekanntmachungen auf der TED-Plattform der EU (Tenders Electronic Daily) beim Amt für Veröffentlichungen zu publizieren und lösen das bisher gültige Standardformular ab. Wie RIB Software jetzt mitteilt, verlief der Start reibungslos; in den ersten sechs Wochen nach Aktivierung der neuen Schnittstelle seien über die verschiedenen E-Vergabe-Plattformen von RIB mehr als 1.000 Bekanntmachungen bei der EU publiziert worden. 
In den vergangenen Jahren wurden Informationen über Beschaffungen in festen, papierähnlichen Vorlagen oder Formularen erfasst und an die EU übermittelt, um sie öffentlich bekannt zu machen. Bei den neuen eForms handelt es sich nicht um ein starres Formular, sondern um viele verschiedene Datenfelder, die in unterschiedliche Kategorien unterteilt sind und in einem digitalen Formular (dem eForm) zusammengeführt werden können. Derzeit stehen 40 verschiedene eForms mit über 280 Datenfeldern zur Übermittlung an die EU zur Verfügung. 
Gemäß der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 sind bestimmte Datenfelder und Regeln verbindlich und einheitlich in der gesamten EU anzuwenden, während nationale Regelungen teilweise weiterhin zulässig sind und ergänzt werden können. Die Durchführungsverordnung und somit verbindliche Verwendungspflicht für eForms gilt für Vergaben mit einem Auftragswert über den EU-Schwellenwerten.
Die eForms stehen im Mittelpunkt des digitalen Wandels des öffentlichen Auftragswesens innerhalb der EU. Durch die Verwendung eines gemeinsamen Standards sowie einer einheitlichen Terminologie sollen sie dabei helfen, die Qualität und Analyse der Daten mittel- bis langfristig zu verbessern.






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