EUSachstand beim Single Digital Gateway
Das mit einer EU-Verordnung im Jahr 2018 beschlossene Single Digital Gateway soll als das einheitliche digitale Zugangstor zur Verwaltung in der EU fungieren. Mit der Verordnung zum Single Digital Gateway (kurz: SDG-VO) nimmt die EU die öffentliche Verwaltung aller föderalen Ebenen in die Pflicht, die Verwaltungsdigitalisierung voranzutreiben und nutzerfreundlich umzusetzen. Nun berichtet das Bundesministerium des Innern (BMI) über den Sachstand bei der Umsetzung dieser wichtigen Verordnung. In Deutschland werden die Anforderungen der SDG-VO im Rahmen der OZG-Umsetzung und als Teil der Registermodernisierung realisiert. Dabei seien in den vergangenen drei Jahren einige Meilensteine erreicht worden, heißt es vonseiten des BMI.
Verknüpfung mit dem Your Europe Portal
Um die SDG-VO umzusetzen, wird das Informationsportal Your Europe erweitert, modernisiert und mit den Portalen der EU-Mitgliedstaaten verlinkt – in Deutschland mit dem Verwaltungsportal des Bundes. Die Verlinkung der beiden Portale wurde in der ersten Jahreshälfte 2021 realisiert. Artikel 4 der SDG-VO sieht vor, dass Informationen über Rechte und Pflichten, On- und Offline-Verfahren und über Unterstützungsdienste bereitgestellt werden. In Deutschland werden diese über das Online-Gateway Portalverbund gesammelt und dem Verwaltungsportal des Bundes zu Verfügung gestellt. Auf diesem Wege übermitteln Bund und Länder derzeit Metadaten zu mehr als 23.000 Informationsseiten in deutscher und englischer Sprache an das Your-Europe-Portal.
Sieben Unterstützungsdienste angeschlossen
Neben dem Zugang zu Informationen über Unterstützungsdienste fordert die SDG-VO auch den Anschluss von sieben konkret benannten Unterstützungsdiensten an das Your-Europe-Portal. Bei diesen Diensten sollen Bürger und Unternehmen Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte am europäischen Binnenmarkt erhalten können.
Konkret handelt es sich dabei um die Produktinformationsstellen (die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)), den Einheitlichen Ansprechpartner (EA), das Deutsche Institut für Bautechnik (DiBT), das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB), die Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (EU-PATIENTEN.DE), das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und die Online-Streitbeilegung (ODR). Seitens Deutschland seien alle diese Dienste nun vollständig an das Your-Europe-Portal angeschlossen.
Nutzerfreundlichkeit im Fokus
Die Nutzerfreundlichkeit von Online-Angeboten der öffentlichen Verwaltung ist ein zentraler Ansatz der SDG-VO. Um diesen weiter zu stärken und die Qualität der bereitgestellten Informationen und Dienste zu verbessern, verpflichtet die SDG-VO die EU-Mitgliedstaaten dazu, den Nutzern auch die Möglichkeit für Rückmeldungen zu den bereitgestellten Online-Angeboten zu geben. In Deutschland ist diese Vorgabe bereits umgesetzt. Im letzten halben Jahr haben nach Angaben des BMI 1.800 Nutzende ihre Rückmeldung abgegeben. Auf den Rückmeldungen basierend wird die EU-Kommission im Rahmen eines jährlichen Arbeitsprogramms Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Online-Angebote in den Mitgliedstaaten festlegen. Auch die Erhebung von Nutzerstatistiken soll dazu beitragen, die Qualität der Online-Angebote einzuschätzen und gegebenenfalls zu verbessern. Für die Informationsseiten werden diese ebenfalls im Verwaltungsportal des Bundes erhoben und anonymisiert an die Europäische Kommission übermittelt.
Nächste Schritte
Nach der Umsetzung der ersten Meilensteine sollen die Schwerpunkte für 2022 und 2023 nach Auskunft des BMI besonders auf der Integration derjenigen Online-Verfahren liegen, die Verwaltungsleistungen gemäß der in Anhang I der EU-SDG benannten Informationsbereiche zugeordnet werden können. Mit BAföG Digital konnte vor Kurzem das erste Online-Verfahren direkt an Your Europe angeschlossen werden. Bis Dezember 2022 müssen zudem kommunale, SDG-relevante Informationen über Verwaltungsleistung im Portalverbund bereitstehen.
Eine weitere zentrale Anforderung der SDG-VO ist die vollständige Digitalisierung von 21, ebenfalls konkret benannter Verfahrensbündel und Verfahren (in Anhang II). Diese Verfahren sollen bis Dezember 2023 medienbruchfrei online abgewickelt werden können. Darüber hinaus soll für diese Verwaltungsverfahren und die Verfahren aus vier EU-Richtlinien das Once-Only-Prinzip realisiert und diese an das Once-Only-Technical-System der EU angeschlossen werden. Damit soll sich für Bürger und Unternehmen das mehrfache Bereitstellen von Nachweisen erübrigen. Dieses in den Worten des BMI „herausfordernde“ Arbeitspaket soll im Zusammenhang mit dem Steuerungsprojekt Registermodernisierung umgesetzt werden.
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