OZGSeehofer im Digitalisierungslabor
Ausländer, die in Deutschland länger als 90 Tage arbeiten, studieren, forschen oder einen Deutschkurs absolvieren wollen, benötigen ein so genanntes D-Visum. Dessen Beantragung ist umfänglich, die Bearbeitungszeit dauert durchschnittlich zwischen acht bis zehn Wochen und jede Menge Unterlagen – von Ausweisdokumenten über Arbeitsverträge bis hin zum Nachweis hinreichender Barschaften – sind bei den Behörden einzureichen. Dort gehen jedes Jahr mehr als 300.000 Visumsanträge ein und machen viel Arbeit. Wäre das digital nicht alles viel einfacher und schneller zu erledigen?
Ein eigenes Digitalisierungslabor, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eingerichtet worden ist, kümmert sich seit einem Dreivierteljahr um die Entwicklung eines geeigneten Digitalprozesses. Die Federführung haben das Auswärtige Amt und das Bundesland Brandenburg übernommen, die Unternehmensberatung McKinsey begleitet die Prozessentwicklung und das Prozess-Management. Bei einer Ministerführung vergangene Woche im Berliner Workspace „Factory“ ist ein Prototyp der Anwendung, ein so genannter Klick-Dummy mit dem Titel „Make it in Germany“, präsentiert worden. Bundesinnenminister Horst Seehofer war vom Ergebnis sichtlich angetan, aber auch von der Aussicht, bei der leidigen Digitalisierung endlich voranzukommen.
In überschaubarer Zeit zur Weltspitze
Immer wieder steht Deutschland im Vergleich miserabel da – das muss den Innenminister wurmen. Insbesondere wenn er sich von drei ausländischen Bürgerinnen, die am Digitalisierungslabor als Normalnutzer teilgenommen haben, vor Ort sagen lassen muss, dass es eine digitale Visumsbeantragung in den USA und Kanada, aber auch in Finnland, Holland, und Großbritannien längst gibt. „Es hat keinen Sinn, an den Dingen vorbeizureden. Im internationalen Vergleich sind wir noch nicht gut, aber auf dem besten Wege, in überschaubarer Zeit Weltspitze zu werden“, versprach Seehofer. „Dass der Bund mit seinen 115 Leistungen bis zum Ende der Legislaturperiode weitestgehend fertig sein wird, das habe ich auf der Digitalklausur in Meseberg garantiert. Den Rest schaffen wir bis Ende 2022.“
Rechtsänderungen fehlen noch
Was das D-Visum anbelangt, müsste es allerdings etwas schneller gehen. Kommenden März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, und da wäre es doch vorteilhaft, wenn die zu erwartende Zunahme von Visumsanträgen elektronisch bearbeitet werden könnte. Dies wird aber nicht der Fall sein. Projektleiterin Franziska Schirmer vom Auswärtigen Amt verwies darauf, dass neben der technischen Umsetzung noch einige Rechtsänderungen veranlasst werden müssen. Schon die geplanten Sprachversionen in den Antragsmasken des Online-Verfahrens (etwa Englisch, Arabisch, Türkisch oder Chinesisch) sind rechtlich nicht ohne weiteres der deutschen Version gleichzustellen. Rechtsänderungen wiederum sind zeitaufwendige Verfahren, die teils durch den Bundesrat gelangen müssen.
OZG-Diskussion im Bundeskabinett
Horst Seehofer kündigte diesbezüglich an, einige schon vorhandene Ergebnisse der Digitalisierungslabore bald im Bundeskabinett vorstellen zu wollen. Das wäre sozusagen ein erster Schritt, um die Legislative darauf vorzubereiten, dass im Rahmen der OZG-Umsetzung ein größeres Mantelgesetz zu erwarten ist, das die vielen Rechtsänderungen beinhaltet, die in den Digitalisierungslaboren augenfällig geworden sind.
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