Donnerstag, 5. Dezember 2024

InterviewSensible Daten schützen

[30.04.2015] E-Payment-Prozesse sind für Behörden oft Neuland, sagt Mirko Hüllemann. Der Geschäftsführer des Dienstleisters Heidelberger Payment rät dazu, bekannte Zahlungswege zu wählen und ein besonderes Augenmerk auf Sicherheitsaspekte zu legen.
Mirko Hüllemann

Mirko Hüllemann

(Bildquelle: Heidelberger Payment GmbH)

Herr Hüllemann, Ihr Unternehmen ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Zahlungsinstitut zugelassen. Welche Dienstleistung bietet Heidelpay an?

Wir bieten unseren Kunden sämtliche Dienstleistungen für die Abwicklung elektronischer Zahlungen aus einer Hand an. Dazu gehört unter anderem die Anbindung und Abwicklung aller gängigen internationalen Zahlungsarten wie Vorkasse, elektronisches Lastschriftverfahren, Kreditkarte, Giropay, Sofortüberweisung und PayPal. Zudem stellen wir die umfangreiche und individuell konfigurierbare Lösung RiskSuite zur Verfügung, einschließlich der notwendigen Beratung, damit jeder Kunde die für sich optimalen Einstellungen findet. Daneben können Kunden über Heidelpay alle Arten von Zahlungsdateien einreichen, die wir dann für sie verarbeiten, ohne dass weitere Bankgebühren anfallen. Das gilt für Auszahlungen und Einzüge und auch bei großen Datensätzen. Behörden können außerdem das Rechnungs- und Mahnwesen an Heidelpay auslagern. Dafür bieten wir ihnen auch den Service an, vollständig individualisierbare Templates für Rechnungen und Mahnungen bei uns zu hinterlegen.

Nun ist Heidelpay keine Bank. Wie gewinnen Sie das Vertrauen der Kunden, insbesondere im öffentlichen Sektor?

Heidelpay garantiert als zugelassenes Zahlungsinstitut die Sicherheit der verwalteten Kundengelder. Diese sind wie bei Banken und Kreditinstituten besonders gesichert und werden auf Treuhandkonten verwaltet. Gerade im öffentlichen Sektor ist eine solche zusätzliche Sicherheitsmaßnahme von großer Bedeutung.

Welche Projekte haben Sie bereits im Behördenumfeld abgewickelt?

Wir haben bereits erfolgreich mit der Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) und der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) zusammengearbeitet. Bei beiden Projekten war das Ziel, ein einfaches Verfahren inklusive der Zahlung von Gebühren anzubieten und die Prozesse komplett online abzuwickeln. So ermöglicht die SAKD privaten Nutzern, einfache Melderegisterauskünfte aus dem Kommunalen Kernmelderegister Sachsen über das Internet zu beantragen. Die von den Behörden eingesetzten Zahlarten waren bei beiden Projekten Kreditkarte und Lastschrift. Wie bei allen Zahlverfahren im Internet werden dabei höchst sensible Personendaten ausgetauscht. Deshalb war der Datenschutz ein wichtiges Thema. Dem Nutzer sollte die Sicherheit gegeben und damit das Vertrauen vermittelt werden, dass er das Angebot ohne Bedenken annehmen kann. Im Gegensatz zu vielen unserer Projekte im Online-Handel hat keiner der beiden kommunalen IT-Dienstleister ein Standard-Shop-System eingesetzt. Die Anbindung an unsere Systeme war trotzdem kein Problem, da Heidelpay für diese Fälle eine Schnittstelle anbietet, die eine schnelle und unkomplizierte Integration in individuell entwickelte Systeme ermöglicht. SAKD und AKDB konnten durch die Einführung der Online-Verfahren die Bezahlprozesse deutlich vereinfachen und auch die Bearbeitungszeit verkürzen. Sie präsentieren sich in der Wahrnehmung der Bürger damit als moderne und bürgernahe Dienstleister und steigern die Akzeptanz für ihre Angebote.

„Die Zusammenarbeit mit einem E-Payment-Dienstleister lohnt sich dabei für Behörden besonders.“
Inwiefern hat das E-Government-Gesetz Einfluss auf Ihr Geschäft?

Das Gesetz soll die gesamte Verwaltung digitalisieren und einfachere und vor allem nutzerfreundlichere Amtswege schaffen. Gerade der Bereich E-Payment bringt für Behörden viele neue Herausforderungen mit sich. Mit digitalen Wegweisern und ähnlichen Angeboten sind zahlreiche Ämter bereits im Netz vertreten – doch sie bieten ihren Bürgern nur selten die Möglichkeit, den kompletten Prozess samt Bezahlung online abzuwickeln. Dies ist allerdings eine Kernforderung des Gesetzes: Behörden müssen wenigstens eine elektronische Zahlungsart anbieten. Die Zusammenarbeit mit einem E-Payment-Dienstleister lohnt sich dabei für Behörden besonders. Nicht nur, weil E-Payment-Prozesse für sie oft Neuland sind, sondern weil sie damit Kosten und Implementierungsaufwand sparen, den Forderungen des Gesetzes schneller nachkommen und den Nutzern einen komfortablen, leicht zu bedienenden und sicheren Zahlungsprozess anbieten können.

Worauf müssen öffentliche Verwaltungen in diesem Zusammenhang achten?

Sie müssen besonderes Augenmerk auf die Sicherheitsaspekte legen. Der Schutz sensibler Kundendaten und die Sicherung der Kundengelder stehen an erster Stelle. Daneben sollten Behörden genau überlegen, welche Zahlungsmethoden sie ihren Bürgern anbieten. Das Gesetz soll ja am Ende eine Vereinfachung für die Bürger bringen. Deshalb sollten Zahlungswege gewählt werden, die die Nutzer kennen und mit denen sie bereits vertraut sind. In Deutschland gehören sowohl Sofortüberweisung als auch Kreditkarte und das Lastschriftverfahren zu den beliebtesten Zahlungsmethoden. Ein von der BaFin zugelassenes und beaufsichtigtes Zahlungsinstitut bietet hier die höchste Sicherheit für Kundendaten und -gelder.

Interview: Alexander Schaeff




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