BremenTop 10 Verwaltungsleistungen ermittelt

In Bremen sind die Top 10 Verwaltungsleistungen ermittelt worden.
v.l.: Andreas Meyer, Geschäftsführer der Handwerkskammer Bremen; Hans-Henning Lühr, Finanzstaatsrat; Dr. Matthias Fonger, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven
(Bildquelle: Pressereferat Finanzsenator)

In Bremen sind die Top 10 Verwaltungsleistungen ermittelt worden.
v.l.: Andreas Meyer, Geschäftsführer der Handwerkskammer Bremen; Hans-Henning Lühr, Finanzstaatsrat; Dr. Matthias Fonger, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven
(Bildquelle: Pressereferat Finanzsenator)
Einfacher, schneller, digitaler – so wünschen sich die Bremer Unternehmen ihre Verwaltung. Finanz- und Wirtschaftsressort der Hansestadt konnten jetzt mit einem Online-Voting unter Firmen und Handwerksbetrieben die zehn wichtigsten Verwaltungsleistungen für die Wirtschaft ermitteln. Das teilt der Senator für Finanzen mit. Die Abstimmung sei in Zusammenarbeit mit Handelskammer, Handwerkskammer und den Unternehmensverbänden im Land Bremen durchgeführt worden. Sie habe auch ans Licht gebracht, welche Online-Dienstleistungen aus Sicht der Wirtschaft noch umgesetzt werden sollten, und wo bei vorhandenen Online-Angeboten Verbesserungsbedarf besteht.
Zu den Top 10 zählen die Eintragung ins Handelsregister, die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen, die Gewerbeanmeldung, Krankenversicherungsanmeldung und -beitrag, die Baugenehmigung, die Ausbildungserlaubnis, das Beantragen der Mehrwertsteuererstattung, die steuerliche An- und Abmeldung eines Unternehmens, Mutterschutz melden und das Einholen der Erlaubnis zur Sondernutzung von Straßen.
Im Rahmen des Projekts werden nun Interviews und Workshops mit Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung zu den zehn Themen stattfinden. Ziel ist es, Anregungen und Wünsche für optimal organisierte Verwaltungsleistungen aufzugreifen und neue Lösungen zu entwickeln. Bis Ende des Jahres sollen so Vorschläge für konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, heißt es seitens der Bremer Senatsverwaltung weiter. Dabei würden Projekte in Bund, Ländern und bei der föderalen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) über den IT-Planungsrat berücksichtigt.
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