OZGUmsetzungskonzept beschlossen
Bei ihrer Kabinettssitzung am 15. November 2018 (wir berichteten) hat die Bundesregierung unter anderem ein Konzept zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschlossen. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten. 575 zu digitalisierende Leistungen sind dafür bislang identifiziert worden (wir berichteten). Ein Teil derer liegt sowohl in der Rechtsetzung als auch im Vollzug in der alleinigen Verantwortung des Bundes. Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mitteilt, ist für diese eine schnelle Umsetzung auf Basis der gemeinsamen IT des Bundes im Rahmen des OZG-Umsetzungskonzepts vorgesehen. Das darin beschriebene Programm für die Digitalisierung der Bundesleistungen umfasse zahlreiche Regelungen etwa für die Zusammenarbeit der Bundesministerien, die Finanzierung sowie die Programmsteuerung. Als federführendes Ressort für das OZG übernehme das BMI innerhalb der Bundesverwaltung eine koordinierende Rolle für das Digitalisierungsprogramm des Bundes.
Die Umsetzung der Leistungen, die in Vollzug und teils Regelungshoheit bei Ländern und Kommunen liegen, treibe das BMI unter Beteiligung des IT-Planungsrats in einem föderalen Digitalisierungsprogramm voran. Alle neuen digitalen Leistungen sollen an den Bedarfen und Erwartungen von Bürgern und Unternehmen ausgerichtet und nutzerfreundlich gestaltet werden. Ziel sei es, die Leistungen der deutschen Verwaltung flächendeckend besser zugänglich und einfacher nutzbar zu machen. Auch das Verwaltungshandeln soll durch die konsequente Digitalisierung effizienter werden.
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