StudieVerwaltung braucht ein soziales Netzwerk
Die öffentliche Verwaltung in Deutschland sollte ein soziales Netzwerk als Kommunikations- und Arbeitsplattform einführen. Eine solche Plattform fördert die Zusammenarbeit, wirkt angesichts bestehender Informationssilos und anstehender Pensionierungswellen Wissensverlust entgegen und erspart Behörden Zeit und Geld für Dokumentenaustausch oder Dienstreisen. Zu dieser Empfehlung kommt eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme FOKUS und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Demnach spricht auch verfassungs- und datenschutzrechtlich nichts gegen die Nutzung eines solchen sozialen Netzwerks, solange dieses ein Angebot aus der Verwaltung für die Verwaltung darstellt und keine datenschutzrechtlich bedenklichen Plattformen privater Anbieter genutzt werden. Im Rahmen der Studie wurde rechtlich, technisch und organisatorisch untersucht, ob ein soziales Netzwerk ein geeigneter Kommunikationskanal für die Verwaltung ist und welche Potenziale und Herausforderungen auf dem Weg zur vernetzten Organisation warten. Wie das Forschungsinstitut ISPRAT berichtet, leiteten die Forscher daraus auch zehn Empfehlungen ab, die bei der Entscheidung helfen sollen, ob und wie ein solches eingeführt werden soll. Für den Einsatz eines sozialen Netzwerks spricht etwa, dass Behörden durch den Einsatz moderner Arbeitsmittel attraktiver für jüngere Mitarbeiter werden. Um die Umsetzung eines übergreifenden sozialen Netzwerks für den Public Sector zu erleichtern wird empfohlen, die Anwendung zentral beim IT-Planungsrat anzusiedeln, etwa als Cloud-Angebot. Erforderlich seien zudem eine klare Strategie sowie Regelungen zur Nutzung, wie etwa Dienstvereinbarungen oder Social Media Guidelines.
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