Mittwoch, 13. November 2024

DStGBVerwaltung muss modern bleiben

[06.11.2013] Der öffentliche Dienst ist laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) ein unverzichtbarer Baustein für Sicherheit, Wirtschaftswachstum, Bildung und sozialen Frieden. Um seiner Aufgabe weiterhin gerecht werden zu können, müsse sich die Verwaltung vor Ort ebenso wie die Gesellschaft ständig modernisieren.

Anlässlich des Symposiums Kommunen der Zukunft hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die besondere Bedeutung des öffentlichen Dienstes für die Funktionsfähigkeit des Staates und die Zufriedenheit der Bürger betont. „Ob die Menschen sich in einer Stadt oder Gemeinde sicher fühlen, ob die Wirtschaft gute Rahmenbedingungen für Wachstum vorfindet und auf eine leistungsfähige Infrastruktur vertrauen kann, hängt ganz entscheidend von der Gestaltung durch die Verwaltung vor Ort ab“, erklärte Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB. Vor diesem Hintergrund müsse sich der öffentliche Dienst stetig modernisieren, wenn er der sich ständig verändernden Gesellschaft weiterhin gerecht werden will, so der DStGB. Wenn die Bürger in der Informationsgesellschaft zunehmend ihre Angelegenheiten über das Internet abwickeln, müssten sich die Verwaltungsvorgänge dem anpassen und entsprechend organisieren. Gleiches gelte für Genehmigungsverfahren, welche die Wirtschaft betreffen. „Die Kommunen haben in den vergangenen Jahren stetig Personal abgebaut und gleichzeitig das Leistungsangebot für die Menschen verbessert“, sagte Landsberg. „Dieser Prozess wird sich so nicht fortsetzen lassen, zumal die Bürgerinnen und Bürger – gerade vor dem Hintergrund der Globalisierung – sich immer mehr mit ihrer Stadt identifizieren und dort auch die Lösung ihrer Probleme und entsprechende Unterstützung erwarten.“ Ob Kinderbetreuung, bessere Schulen, Ganztagsbetreuung oder zusätzliche Bildungsangebote für Erwachsene, erster Ansprechpartner ist laut DStGB regelmäßig die Verwaltung vor Ort. Auch wichtige Fragen der Familienförderung oder zur Integration von Ausländern stehen zunehmend im Blickpunkt des kommunalen öffentlichen Dienstes. Deshalb muss aus DStGB-Sicht das öffentliche Dienstrecht weiterentwickelt, die Ausbildung modernisiert, die Fortbildung verstärkt und der Dienstherrenwechsel sowie die Kooperationen zwischen den Verwaltungen erleichtert werden. Es bedürfe weiterer Anstrengungen bei der Personalgewinnung und -entwicklung sowie der interkulturellen Öffnung der Verwaltungen. Landsberg: „Wenn wir diese Ziele im Auge behalten, dienen wir den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“





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