BNetzAVorschlag zur letzten Meile und Vectoring
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern (7. April 2016) ihren Entscheidungsentwurf zur Regulierung der so genannten letzten Meile der Telekom Deutschland und zum Ausbau der so genannten Nahbereiche mit Vectoring nach Brüssel notifiziert. „Die Beschlusskammer hat sich eingehend mit den Stellungnahmen zu unserem Entscheidungsvorschlag vom November befasst“, erklärt BNetzA-Präsident Jochen Homann. „Der überarbeitete Entwurf geht ausführlich auf die vorgetragenen Forderungen und Argumente ein und greift konstruktive Vorschläge auf. Wir kommen auch nach nochmaliger intensiver Analyse zu dem Schluss, dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche hilft, den Breitband-Ausbau zu fördern.“ Laut Homann werden weder der Wettbewerb außer Kraft gesetzt noch werden andere Technologien ausgebremst. Verbrauchern werde auch künftig eine breite Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern, Produkten, Preisen und Qualitäten garantiert. „Zu dem Gesamtpaket gehört auch eine Entscheidung über ein hochwertiges alternatives Vorleistungsprodukt, auf das Unternehmen einen Anspruch haben, wenn sie vom Hauptverteiler verdrängt werden“, sagt der BNetzA-Präsident weiter. „Ich rate, unseren Entwurf in Gänze zu betrachten und die kontroverse und interessengeleitete Diskussion der letzten Monate über das Thema Vectoring jetzt wieder zu versachlichen.“ Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, können nach dem neuen Entwurf Wettbewerber der Telekom insgesamt mehr Nahbereiche selbst mit VDSL2-Vectoring erschließen. Außerdem sollen Wettbewerber einen Vectoring-Ausbau der Nahbereiche auch vornehmen können, wenn die Telekom dieses Gebiet vollständig mit Glasfaseranschlüssen bis ins Haus versorgt. Der Entscheidungsentwurf berücksichtige die Ausbau- und Investitionszusage, mit der sich die Telekom einseitig verpflichten will, bundesweit alle Nahbereiche bis Ende 2018 mit Vectoring zu erschließen. Die BNetzA sieht laut eigenen Angaben nach eingehenden Untersuchungen nicht, dass sich mit dem standardisierten VDSL-Übertragungsverfahren Annex Q eine flächendeckende Erschließung der Nahbereiche mit Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erreichen ließe oder dass ein Vectoring-Ausbau der Nahbereiche den Breitband-Ausbau insgesamt beeinträchtigen könnte. Die Europäische Kommission, die Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten und das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) können nun innerhalb eines Monats Stellungnahmen zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf abgeben. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten, so die Bundesnetzagentur.
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