Kfz-WesenZeichen setzen
Berlin, Hamburg, Stuttgart oder Köln – wer mit einem Fahrzeug aus diesen Städten unterwegs ist, wird meist überall erkannt. Auch auf dem Land. Anders sieht es hingegen bei Verkehrsteilnehmern aus kleinen Kommunen aus. Ihre Herkunft muss häufig erst erraten werden. Die Wortschöpfungen, die dabei entstehen, sind zuweilen kreativ, doch nicht immer schmeichelhaft. So wird aus einem Halter des Kennzeichens BÖ (Kreis Börde) schnell mal ein Behelfs-Österreicher, und aus VIE (Kreis Viersen) ein Vollidiot in Eile. Doch trotz solcher Verunglimpfungen sind die Ortskennzeichen kleiner Kommunen bei ihren Trägern recht beliebt, repräsentieren sie doch ein Stück Heimat und damit Identität. Eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat das die Kennzeichenliberalisierung im Jahr 2012. Was zunächst etwas sperrig unter der Bezeichnung „Reform der Fahrzeugzulassungsverordnung“ daherkam, hat sich mittlerweile zu einem regelrechten Trend entwickelt. Laut einer Umfrage der Hochschule Heilbronn von 2010 bis 2012 sprachen sich unter den mehr als 50.000 befragten Bürgern rund 72 Prozent für eine Rückkehr zu ihrem Altkennzeichen aus, die sie durch die Kreisreform in den 1970er Jahren verloren hatten. Nur 13 Prozent waren dagegen. Besonders auffällig: Nicht nur ältere Menschen stimmten der Reform zu. Auch die zwischen 16- und 30-Jährigen befürworteten eine freiere Kennzeichnungswahl. Seitdem haben sich bundesweit über 280 Kommunen für ihre früheren Ortskennzeichen entschieden.
Einfach zum Wunschkennzeichen
Für die Städte bedeutet die Wiedereinführung der Altkennzeichen einen großen Image-Gewinn; die Kreise wiederum können aufgrund der Wunschkennzeichengebühr höhere Einnahmen erwarten. Eine Win-win-Situation tut sich auf, die durch die jüngsten Reformen noch gesteigert werden könnte: Seit dem 1. Januar 2015 ist es für die Bürger möglich, als erste Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ihre Fahrzeug online ab- und umzumelden. Alles, was der Fahrzeughalter dazu benötigt, ist der neue Personalausweis (nPA) mit eingeschalteter eID-Funktion (elektronischer Identitätsnachweis) sowie ein Kartenlesegerät, das an einen Computer angeschlossen ist. Darüber hinaus werden ein Kfz-Kennzeichen mit neuer Siegelplakette und Sicherheitscode sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), ebenfalls mit Sicherheitscode, vorausgesetzt. Diese werden seit Jahresbeginn für neu- und wiederzugelassene Fahrzeuge ausgegeben. Um das Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen, legt der Bürger den Sicherheitscode der Stempelplakette je Kennzeichenschild seines Fahrzeugs frei. Laut der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg wird hierzu weder ein Werkzeug benötigt, noch müssen die Kennzeichenschilder vom Fahrzeug abmontiert werden. Durch das Freilegen des Sicherheitscodes wird die Stempelplakette zerstört. Eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr oder das Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichem Grund ist damit nicht mehr zulässig. Die freigerubbelten Sicherheitscodes werden anschließend zusammen mit weiteren Daten – wie dem eigentlichen Kennzeichen – online an die jeweilige Behörde übermittelt. Die Vorteile des Online-Verfahrens liegen auf der Hand: Der Bürger muss nicht lange warten und kann auf die bislang angefallenen Fahrtkosten zur Zulassungsstelle verzichten.
Einführung dezentraler Lösungen
Damit die Fahrzeughalter diesen Service auch nutzen können, steht ihnen das i-Kfz-Portal des Kraftfahrt-Bundesamts zur Verfügung. Der Nachteil: Da es sich beim An- und Abmelden von Fahrzeugen um eine kommunale Aufgabe handelt, lässt sich das Portal nur während der Startphase des Projekts nutzen. Genauer gesagt bis zum Jahr 2016, danach soll es abgeschaltet werden. „Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen sich die Kommunen in ganz Deutschland eine Alternative einfallen lassen“, erklärt Lars van der Grinten vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN). Denn der Service, der auf eine Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zurückgeht, ist bundesweit verpflichtend. Immer mehr Firmen bieten daher in Kooperation mit verschiedenen Zweckverbänden eigens entwickelte Lösungen für die reibungslose Abwicklung des Online-Verfahrens an. So hat beispielsweise das Unternehmen Form-Solutions gemeinsam mit dem KRZN ein i-Kfz-Portal auf den Weg gebracht. „Unser dezentrales i-Kfz-Portal hat seinen Testlauf erfolgreich gemeistert und kann direkt genutzt werden“, sagt van der Grinten. Bisher hätten die Straßenverkehrsämter in den Kreisen Wesel und Viersen sowie in der Stadt Krefeld die Lösung installiert. Um die Einführung dezentraler Lösungen kommen die Kommunen nicht herum. Der Deutsche Landkreistag, der die Umsetzung der Online-Zulassung begleitet hat, begrüßt diesen Umstand: „E-Government wird in den nächsten Jahren sukzessive weitere Lebens- und Verwaltungsbereiche erfassen“, erklärt Markus Brohm, Referent beim Deutschen Landkreistag. „Auch deshalb muss E-Government modular aufgebaut sein und dort stattfinden, wo der Bürger auf die Verwaltung trifft.“ Die kommunale Ebene bleibe daher weiterhin der primäre Ansprechpartner für den Bürger, erklärt Brohm. In einigen Bundesländern scheint diese Erkenntnis bereits angekommen zu sein. So haben sich beispielsweise in Niedersachsen rund 80 Prozent der Kfz-Zulassungsstellen entschieden, dezentrale Portale einzusetzen. Das niedersächsische Innenministerium bietet hierzu gemeinsam mit dem IT-Dienstleister GovConnect eine Lösung an, die auf Basis des Niedersächsischen Antragssystems für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) entwickelt wurde. Dabei wird der eID-Service des Landes Niedersachsen zur Identifikation der Antragsteller über den neuen Personalausweis genutzt. Die Bezahlvorgänge werden online über die von der GovConnect entwickelte Lösung pmPayment mit Schnittstellen zu den kommunalen Finanzverfahren abgewickelt. Um eine bessere Integration in die Homepage der Kommunen zu gewährleisten, kann die i-Kfz-Applikation an das Erscheinungsbild des kommunalen Online-Auftritts angepasst werden. Laut GovConnect ist die Lösung im Februar 2015 erfolgreich gestartet, erste Abmeldungen wurden bereits durchgeführt.
Online-Verfahren noch nicht ausgereift
Ein ähnliches Bild einer bereits flächendeckenden Nutzung dezentraler Portale zeigt sich auch für das Bundesland Baden-Württemberg. Hier erhofft man sich durch die Einführung der i-Kfz einen reibungsloseren Verwaltungsaufwand. „Wir begrüßen jedes Angebot, das einen Weg zur Behörde erspart“, sagt Dieter Braun, Leiter Abteilung Verkehr und Straßen im Landratsamt Tübingen. „Für die Zulassungsstellen wäre die Reduzierung des Publikumsverkehrs, der sehr starken und kaum vorhersehbaren Schwankungen unterliegt, durchaus eine Entlastung.“ Dennoch gebe es noch viel Luft nach oben: „Die Begriffe i-Kfz oder Online-Zulassung wecken Erwartungen, die heute leider noch nicht erfüllt werden. Denn bisher ist es nur möglich, ein Fahrzeug online abzumelden, wenn es nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und über ein neues Kennzeichen mit verstecktem Sicherheitscode verfügt.“ Die bisherige Entwicklung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, der Weg zum medienbruchfreien Bürgerservice sei aber noch weit, gibt Braun zu bedenken. Ähnlich sieht es Peter Häußler, Geschäftsführer von Telecomputer. Das Unternehmen bietet für Kommunen den E-Government-Dienst eKOL-KFZ an. Die Lösung verfügt über die notwendigen Anbindungen an die i-Kfz-Web-Services des KBA, an E-Payment-Dienste sowie an eID-Anbieter und kann in ein dezentrales Portal eingebunden werden. Laut Häußler sollten unter anderem die Online-Vorgänge nicht nur bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden können, sondern – wie derzeit auf herkömmlichem Weg – auch bei anderen Zulassungsbehörden. „Darüber hinaus ist es aktuell nicht möglich, Fahrzeuge außer Betrieb zu setzen, die im Inland entsorgt wurden, da der erforderliche Verwertungsnachweis im Online-Verfahren nicht erbracht werden kann“, erklärt Häußler. Mit dem derzeitigen Stand könnten zudem europäische Ausländer ihr Fahrzeug nicht online außer Betrieb setzen. Firmen benötigen einen Bevollmächtigten mit nPA. Ebenso stehe eine Lösung für Flottenzulasser aus. „Hier gibt es Nachbesserungsbedarf“, sagt der Telecomputer-Geschäftsführer.
OK. VERKEHR im Einsatz
Für die Entwicklung der i-Kfz sind bereits weitere Ausbaustufen geplant: Voraussichtlich ab März 2016 soll es möglich sein, die so genannte Wiederzulassung auf den gleichen Halter allen Anwendern zur Verfügung zu stellen. Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hat bereits angekündigt, eine termingerechte Umsetzung dieser zweiten Stufe anzustreben. Dazu will sie gemeinsam mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums, des Kraftfahrt-Bundesamts, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, sowie anderen Software-Anbietern Tests für einen erfolgreiche Einführung durchführen. Bislang bietet die AKDB den Fachdienst medienbruchfreie Außerbetriebsetzung (mAB) an, der bereits bei über 350 Kommunen im Einsatz ist. Dort sind alle erforderlichen Einsatzvoraussetzungen wie E-Payment und eID-Funktion zur Authentifizierung angebunden. In der Software OK.VERKEHR gibt es einen Warenkorb für die Fahrzeuge, die über das i-Kfz-Portal abgemeldet werden. Der Sachbearbeiter in der Zulassungsbehörde kann sich dann die mAB-Fälle automatisiert in die Vorgangsmasken der Lösung importieren und muss keine interaktiven Abmeldemasken mehr durchlaufen. Außerdem profitiert die Behörde von weniger Publikumsverkehr und kann gleichzeitig den Bürgerservice verbessern. OK.VERKEHR steht beim Kreis Karlsruhe und weiteren Pilotkunden im Bereich des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) unmittelbar vor dem Echtbetrieb.
Neuer Bürgerservice kommt an
In der Stadt Ingolstadt ist die Online-Abmeldung bereits jetzt über ein Bürgerserviceportal möglich. Auch Dataport arbeitet daran, passende i-Kfz-Lösungen anzubieten. Im Auftrag von 13 Zulassungsstellen in Schleswig-Holstein und dem Landesbetrieb Verkehr in Hamburg hat der IT-Dienstleister den Online-Dienst für die Kfz-Abmeldung entwickelt und stellt die Infrastruktur für den Betrieb bereit. Der Service ermöglicht es, den kompletten Abmeldevorgang inklusive Bezahlung der Verwaltungsgebühr über die jeweiligen Landesportale im Internet zu erledigen. Der Identitätsnachweis erfolgt mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Auf dem Weg zur durchgehend internetbasierten Fahrzeugzulassung ist der Service zur Online-Abmeldung erst der Anfang. In verschiedenen Gremien wird derzeit intensiv daran gearbeitet, für Bürger auch die Online-Zulassung zu ermöglichen. Eine Einführung könnte bis zum Jahr 2018 erfolgen. Ob der i-Kfz allerdings ein ähnlicher Erfolg beschert sein wird wie der Reform der Fahrzeugzulassungsverordnung, bleibt abzuwarten. Bislang wird das Angebot von den Bürgern zögerlich angenommen. Für eine bessere Einschätzung lohnt der Blick auf die Freie und Hansestadt Hamburg: Hier bietet der Landesbetrieb Verkehr Hamburg (LBV) im Rahmen eines Pilotprojekts bereits seit dem Jahr 2012 onlinegestützte Verfahren zur Fahrzeugzulassung an. In Zusammenarbeit mit dem Software-Hersteller ekom21 kann die Ummeldung von Fahrzeugen nach einem Umzug nach Hamburg oder nach einem Fahrzeugkauf im Internet durchgeführt werden. Die Kundenresonanz ist laut LBV sehr erfreulich: Bei einer Online-Umfrage bezeichneten rund 70 Prozent der Befragten das Angebot als einen tollen Bürgerservice. Rund 3.500 Fahrzeuge wurden bislang online umgemeldet – Tendenz steigend.
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