Donnerstag, 26. Dezember 2024

BundZweites Bürokratieentlastungsgesetz

[08.08.2016] Ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz hat das Bundeskabinett beschlossen. Es soll zu einer jährlichen Entlastung von rund 360 Millionen Euro führen.

Das Bundeskabinett hat jetzt das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) meldet, führt es zu einer Entlastung von rund 360 Millionen Euro und knapp zehn Millionen Arbeitsstunden pro Jahr. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass unter anderem das seit dem Jahr 2006 geltende Verfahren zur Berechnung der monatlich fälligen Sozialversicherungsbeiträge vereinfacht wird. Außerdem werde die Digitalisierung im Handwerk gestärkt. „Unnötige Bürokratie kostet Bürger und Unternehmen Zeit, Geld und Nerven und kann für unsere Wirtschaft zu einem echten Wettbewerbsnachteil werden“, sagt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. „Allein durch unsere beiden Bürokratieentlastungsgesetze und die Modernisierung des Vergaberechts entlasten wir die Unternehmen in dieser Legislaturperiode um mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr.“ Das neue, zweite Bürokratieentlastungsgesetz habe vor allem kleine Unternehmen im Blick. Für diese werden laut Gabriel etwa im Steuerrecht wichtige Vereinfachungen geschaffen, sie werden bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet und darüber hinaus werde das E-Government gestärkt. „Damit entlasten wir vor allem solche Unternehmen, die typischerweise am meisten unter Bürokratie leiden: kleine Betriebe mit zwei bis drei Mitarbeitern“, so Gabriel. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.





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