ThüringenZwischenfazit zum OZG
Ein Zwischenfazit zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Thüringen hat jetzt Hartmut Schubert, Staatssekretär im Finanzministerium und CIO des Freistaats, gezogen. Auch ermunterte er im Kabinett die Kommunen dazu, bestehende digitale Verwaltungsservices, etwa Online-Anträge für Bürger und Unternehmen, zu implementieren. „Unsere intensive Arbeit der letzten Monate in Thüringen kann nun in jeder kommunalen Verwaltung Früchte tragen“, sagte Schubert. „Das Land hat mit den Kommunen und dem Dienstleister KIV gemeinsam technische, personelle und finanzielle Voraussetzungen für die Verwaltungsdigitalisierung geschaffen. Jetzt heißt es umsetzen und den eigenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mehr Online-Verwaltung bieten.“ Knapp 200 digitale Services stehen für die kommunalen Verwaltungen im Freistaat bereit, berichtet das Finanzministerium. Weitere 100 digitale Antragsverfahren werden gerade final durch kommunale Auftraggeber abgenommen und seien danach ebenfalls für alle Kommunen verfügbar. So können beispielsweise Personenstandsurkunden online beantragt werden. Die Stadt Bad Langensalza habe dieses Verwaltungsverfahren kürzlich gemeinsam mit dem Kommunalen Dienstleister, der KIV Thüringen, beispielgebend umgesetzt. Rund 60 Thüringer Kommunen unterschiedlichster Größe übernehmen den Verwaltungsservice aktuell, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter. Landesweit könne die Ausbildungsförderung (BAföG) online beantragt werden, auch bieten die meisten Kommunen digitale Services rund um Kraftfahrzeugangelegenheiten (iKfz) an.
Hürden gemeinsam nehmen
„Die Umsetzung des Bundesgesetzes hat Thüringen wie alle Länder vor riesige Herausforderungen gestellt“, sagte CIO Schubert im Anschluss an die Kabinettsbefassung. „Der Freistaat hat deshalb die Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen sowie dem gemeinsamen Dienstleister KIV forciert und so gemeinsame Projekte bei der Umsetzung elektronischer Verwaltungsangebote ermöglicht.“ Thüringen habe schon früh auf die Probleme bei der OZG-Umsetzung insbesondere für die kommunale Ebene hingewiesen. In einem Erprobungsprojekt mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) habe man deshalb gemeinsam mit den Thüringer Kommunen Schwachstellen konkret aufgedeckt, berichtet das Finanzministerium. Nur Online-Anträge zu entwickeln, reiche im Sinne des OZG nicht aus – digitale Bürgerservices müssen sich für Bürger und Verwaltung auch lohnen. Dort, wo ein volldigitaler Prozess geschaffen wurde, in Thüringen beispielsweise beim Personenstandswesen, fänden sich schnell viele Kommunen, die diesen digitalen Verwaltungsservice implementieren. Über ein Thüringer Kommunal-Gateway können Online-Anträge mit Fachverfahren in der Verwaltung verknüpft werden, Bezahldienste oder Servicekonten für Bürger und Unternehmen sollen so implementiert und ein Datentransfer ermöglicht werden.
IT-Dienstleister vermittelt
Thüringens CIO plädiert außerdem für mehr digitale Prozesse auch innerhalb der Verwaltung. „Dieses Vorgehen wird zwar mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist im Endergebnis jedoch effektiver. Hier sollten wir in der Ländergemeinschaft mit dem Bund die OZG-Umsetzung noch einmal nachjustieren. Langzeitfragen wie die Finanzierung müssen ebenso geklärt werden wie die technische Weiterentwicklung von Online-Verfahren. Nur so kann das richtige und wichtige Anliegen des OZG, mehr digitale Verwaltungsservices zu bieten, auch gut umgesetzt werden.“ Thüringen setzt bei seiner Verwaltungsdigitalisierung sowie der Erfüllung des OZG weiterhin auf die Bereitstellung zentraler technischer Basiskomponenten und eine intensive Zusammenarbeit mit den Kommunen, kündigt das Ministerium an. Letztere werde durch den gemeinsamen Dienstleister KIV vermittelt. Außerdem sei eine intensive personelle und finanzielle Unterstützung vorgesehen. Dabei werden zunehmend mehr digitale Verfahren auch in Eigenregie entwickelt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 an unterstützt der kommunale IT-Dienstleister die Thüringer Kommunen bei der Einführung von elektronischen Antragsverfahren. Das haben das Land und KIV in einem entsprechenden Vertrag vereinbart, teilt das Ministerium mit. Das Land trage die Kosten für die Unterstützung der Kommunen.
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