Saarland:
OZG-Services flächendeckend verfügbar


[24.7.2024] Im Saarland stehen jetzt zwei Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz flächendeckend zur Verfügung: Sowohl der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende als auch das Wohngeld können landesweit digital beantragt werden. 


Im Saarland können jetzt der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende sowie das Wohngeld landesweit digital beantragt werden. 
 In allen saarländischen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken können Alleinerziehende nun den Unterhaltsvorschuss online beantragen. Das Projekt wurde vom Zweckverband Elektronische Verwaltung im Saarland (eGo-Saar) koordiniert, der auch das Fördermanagement und die Bereitstellung des Onlinedienstes übernahm. Die interne Umsetzung und Implementierung erfolgte durch die jeweiligen IT-Abteilungen der Landkreise und des Regionalverbands.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht vollständig oder gar nicht zahlt. Da der Anspruch auf diese Leistung jährlich überprüft wird, bedeutet ein Onlineantrag laut eGo-Saar eine erhebliche Arbeitserleichterung für alle Beteiligten: Antragstellende könnten ihn einfach am Smartphone oder Computer ausfüllen, wobei sich der Antrag dynamisch entsprechend der Antworten anpasse. Für die Mitarbeitenden in den Jugendämtern verbessere sich die Qualität der Anträge, die elektronische Eingabe sorge zudem für Lesbarkeit und Eindeutigkeit.
„Eine erste Auswertung zeigt, dass der Dienst sehr gut angenommen wird: Seit den Einführungen wurden schon weit über 300 digitale Anträge gestellt“, meint der Geschäftsführer des Zweckverbands eGo-Saar, Christophe Boutter. Entwickelt und betrieben wird der OZG-Service Unterhaltsvorschuss nach dem Prinzip Einer für Alle (EfA) unter Federführung der Stadt Bremen.
Mit der flächendeckenden Einführung des digitalen Antrags für Wohngeld steht im Saarland zudem eine weitere Leistung aus dem Onlinezugangsgesetz nun landesweit zur Verfügung. „Ich bin froh, dass wir damit das Wohngeldverfahren wesentlich vereinfachen. Durch das schnellere Verfahren unterstützen wir nicht nur Antragstellende, sondern entlasten auch die Mitarbeitenden in den saarländischen Verwaltungsbehörden“, so Wirtschafts- und Digitalminister Jürgen Barke.
Bei der Umsetzung der Leistung hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlands nach eigenen Angaben eng mit dem Regionalverband Saarbrücken als Pilotregion, dem Zweckverband eGo-Saar sowie der Fachaufsicht der Wohngeldbehörden im saarländischen Innenministerium zusammengearbeitet. (bw)

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Stichwörter: Fachverfahren, Sozialwesen, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Saarland, OZG, EfA

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Quelle: www.kommune21.de