Bayern:
Nutzung von i-Kfz vereinfacht


[9.4.2020] Bayern lockert die Regelungen im Hinblick auf den Zugang zu i-Kfz-Diensten. Bis mindestens Anfang Juni ist es nicht mehr notwendig, sich mit der eID-Funktion des Personalausweises zu authentifizieren, um Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen im Web durchzuführen.

Angesichts der Corona-Pandemie haben Kfz-Zulassungsstellen in Bayern ab sofort und mindestens bis zum 2. Juni 2020 die Möglichkeit, Fahrzeughaltern den Zugang zu i-Kfz-Diensten zu erleichtern. Dafür sorgt eine Ausnahmeregelung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, die es allen Zulassungsstellen freistellt, ob sie bei bestimmten Antragsprozessen auf die Authentifizierung mittels neuem Personalausweis setzen wollen. Wie die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) mitteilt, ist es für Bürger damit nicht mehr notwendig, sich mit der eID-Funktion des Personalausweises zu authentifizieren, um Fahrzeugzulassungen und -abmeldungen über das Bürgerservice-Portal der AKDB zu beantragen. Eine mit Benutzername und Passwort angelegte BayernID reiche aus.
Auf diese Weise soll es Fahrzeughaltern wesentlich leichter gemacht werden, die bereits vorhandenen, aber noch weitgehend unbekannten Online-Dienste im Zulassungswesen zu nutzen. Bislang sei es bei einigen Vorgängen, wie etwa einer Neuzulassung, gesetzlich vorgeschrieben, eine Authentifizierung mittels eID-Funktion vorzunehmen.

Dienst am Bürger aufrechterhalten

Grund für die vereinfachende Ausnahmeregelung sei die Corona-Krise: Wegen dieser sind viele Zulassungsstellen im Freistaat für den Publikumsverkehr geschlossen. „Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass Verwaltungen den Dienst am Bürger aufrechterhalten. Deswegen haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, sagt Kerstin Schreyer, Staatsministerin im bayerischen Verkehrsministerium.
Da nicht alle Fahrzeughalter einen freigeschalteten Personalausweis und das erforderliche Lesegerät oder die AusweisApp2 zum Auslesen der eID über ein Smartphone besitzen, hat der Freistaat beschlossen, das so genannte Authentifizierungs-Vertrauensniveau von hoch auf niedrig zu senken. „Für viele von uns ist Mobilität trotz Ausgangsbeschränkungen und Homeoffice auch in diesen Tagen essenziell. Mit dieser Maßnahme wollen wir bayerischen Fahrzeughaltern die ohnehin schwierige Corona-Situation deutlich erleichtern“, erklärt Schreyer weiter.
Die AKDB hat laut eigenen Angaben allen ihren bayerischen Zulassungsstellen-Kunden bereits angeboten, von dieser Ausnahmegenehmigung Gebrauch zu machen und eine entsprechende Anpassung der Authentifizierungskomponente ihres Bürgerservice-Portals für die i-Kfz-Dienste vorzunehmen. Aufgrund der modularen Architektur des Portals könne die Änderung vom AKDB-Kundenservice schnell, unkompliziert und für alle Kunden kostenlos vorgenommen werden. Ein Großteil der Zulassungsstellen wolle von der vereinfachten Online-Authentifizierung Gebrauch machen und den IT-Dienstleister mit der Umkonfiguration beauftragen. (co)

https://www.akdb.de

Stichwörter: Fachverfahren, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Bayern, Kfz-Wesen, i-Kfz, eID, Authentifizierung, Corona



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