[25.6.2024] Das Wachstumschancengesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Umsätze. Dies könnte auch für die öffentliche Verwaltung eine Chance sein, den digitalen Wandel voranzutreiben.
Grundlage der E-Rechnungspflicht für öffentliche Aufträge ist die E-Rechnungsverordnung (ERechV), die im September 2017 in Kraft trat. Sie legt fest, dass deutsche Behörden in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen. Seit November 2020 sind auch Auftragnehmer der öffentlichen Hand dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen an Behörden zu übermitteln. Für Auftragnehmer der öffentlichen Verwaltung stehen mit der Zentralen Rechnungseingangsplattform (ZRE) und der...
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