Kreis Tübingen:
Portal für Online-Anhörung


[21.12.2020] Wer einen Bußgeldbescheid vom Landratsamt Tübingen erhält, kann sich jetzt online zum Verfahren äußern. Der Kreis bietet dafür eine neue digitale Plattform an, die beispielsweise auch Zeugen nutzen können.

Das Landratsamt Tübingen bietet für Bußgeldverfahren jetzt eine Online-Anhörung an. Wie der baden-württembergische Landkreis mitteilt, können sich darüber nicht nur Bürger äußern, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Auch andere Beteiligte, beispielsweise Zeugen, können sich auf diesem Wege einbringen. Das Landratsamt setze dafür in Zusammenarbeit mit IT-Dienstleister Komm.ONE das neue Ordnungswidrigkeiten.Portal ein. Zugang erhalten die Beteiligten durch Eingabe der auf dem Bußgeldbescheid oder amtlichen Schreiben aufgedruckten individuellen Zugangsdaten. Nach erfolgreicher Anmeldung werden sie Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet, Angaben werden verschlüsselt übertragen. Mit dem neuen Verfahren lassen sich laut dem Kreis Tübingen auch Personalien online prüfen und berichtigen, Verfahrensunterlagen einsehen, Informationen übermitteln oder Fotos und andere Nachweise hochladen. Die Verwaltung wiederum profitiere von der direkten Datenübermittlung und könne dadurch interne Abläufe optimieren. Neben der Online-Anhörung gibt es für Betroffene weiterhin die Möglichkeit, sich in Papierform zu äußern. (ve)

https://www.kreis-tuebingen.de
https://www.komm.one

Stichwörter: Fachverfahren, Komm.ONE, Kreis Tübingen, Ordnungswidrigkeiten



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