i-Kfz 4:
Wem droht jetzt die Sperrung?


[22.12.2023] Weil in zahlreichen Zulassungsstellen beim IT-Betrieb von Fachverfahren nicht die geforderten Mindestsicherheitsstandards erfüllt werden, droht vielen i-Kfz 4-Diensten Anfang Januar die Sperrung durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Zum Jahreswechsel droht die Sperrung zahlreicher i-Kfz-Portale. Erst im September dieses Jahres war mit der flächendeckenden Einführung der Stufe 4 von i-Kfz begonnen worden, nun droht rund der Hälfte aller Kfz-Zulassungsstellen mit i-Kfz 4-Diensten zum Jahreswechsel die Sperrung ihrer Online-Services. Der Grund sind – so das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – fehlende Sicherheitsstandards und deren Nachweise sowie technische Unzulänglichkeiten bei der Einführung von i-Kfz seitens einiger Zulassungsstellen und beim IT-Betrieb von Fachverfahren für das Zulassungswesen. Die Sicherheitsbedenken seien nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Cyber-Attacken im kommunalen Umfeld der vergangenen Wochen und Monate groß, so Andreas Günther, Leiter Strategische Geschäftsentwicklung und CIO bei dem Unternehmen Telecomputer.
Von der drohenden Sperrung betroffen sind nach Angaben von Günther zum Großteil Kfz-Zulassungsbehörden, welche das Fachverfahren für das Kfz-Zulassungswesen autonom betreiben und die Nachweise zur Erfüllung der IT-Sicherheit gegenüber dem KBA noch nicht erbracht haben. „Auch einige Rechenzentrumsbetreiber müssen noch bis Ende dieses Jahres den Nachweis bezüglich der Erfüllung der Mindestsicherheitsanforderungen erbringen“, berichtet der Telecomputer-CIO. Er gehe davon aus, dass das KBA alle von der Sperrung betroffenen Zulassungsstellen am 28. Dezember per E-Mail über die anstehende Sperrung informieren und ihnen eine letzte Frist für Verlängerungsanträge einräumen werde. „Die Abschaltung durch das KBA ist dann direkt in den ersten Tagen des Monats Januar 2024 geplant“, so Günther.
Wie das Unternehmen Telecomputer, eine Tochter der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), weiter mitteilt, müssen sich Zulassungsstellen, welche die Lösungen OK.VERKEHR und OK.VORFAHRT sowie die i-Kfz-Online-Portale der AKDB nutzen und diese auch im Outsourcing-Rechenzentrum der AKDB betreiben, keine Sorgen machen. Sie seien nicht von der Abschaltung betroffen. Denn das AKDB-Rechenzentrum habe Mitte Dezember als erstes in Deutschland vom Kraftfahrt-Bundesamt den uneingeschränkten Betriebsbescheid mit dem Status „gültig“ erlangt. Damit attestiere das KBA der AKDB, dass bei der Anbindung dezentraler Portale an die Zulassungsbehörden sowie beim Betrieb der i-Kfz-Portale und der Fachverfahren für das Kfz-Zulassungswesen die Mindestanforderungen an die Informationssicherheit erfüllt sind.
„In Bayern sind allein in den ersten zwei Monaten nach dem Start der vierten Stufe der Online-Fahrzeugzulassung bereits mehr als 20.000 Anträge gestellt worden. Aktuell liegen wir nach knapp vier Monaten des Betriebs von i-Kfz Stufe 4 bereits bei 48.000 erfolgreichen Online-Vorgängen im Freistaat“, berichtet Andreas Günther. „Das spricht eindeutig für eine gute Akzeptanz und Nutzung seitens der Antragsteller. Wir sind überzeugt, dass sich diese Zahlen im kommenden Jahr um ein Vielfaches multiplizieren werden. Insofern ist in Bayern weder ein Drama noch eine Rückkehr zu den Papierchaos-Wurzeln zu befürchten.“  (bw)

https://telecomputer.de
https://www.akdb.de

Stichwörter: Fachverfahren, Telecomputer, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), i-Kfz, Zulassungswesen, Kfz-Wesen

Bildquelle: sbmh765/123rf.com

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