Wahlen: Nedap überarbeitet Wahlgeräte
[30.10.2009] Die Unternehmen Nedap und HSG haben ihre elektronischen Wahlgeräte an die Anforderungen angepasst, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März dieses Jahres formuliert hatte. Vor der Zulassung muss das Bundesinnenministerium jedoch die Wahlgeräteverordnung novellieren.
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