Donnerstag, 9. Januar 2025
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Kommunen müssen einen individuellen Weg zur Doppik finden.

Finanzwesen: Kämmerer zu Kaufleuten

[02.11.2015] Kameralistik oder Doppik, dieses Wahlrecht räumen nur noch drei Bundesländer ihren Kommunen ein. Für alle anderen Gemeinden heißt es – sofern nicht ohnehin schon geschehen – einen individuellen Weg zum kaufmännischen Haushaltswesen zu finden. mehr...