Justiz, Recht, Datenschutz, Verwaltungsgericht Neustadt
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Urteil: Beamtendaten im Web zulässig
[15.03.2007] Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Urteil vom 6. Februar 2007 entschieden, dass der Name, die dienstliche E-Mail-Anschrift, die Namensbestandteile enthält, sowie die Telefondurchwahl eines Beamten im Internet-Auftritt der Dienststelle veröffentlicht werden dürfen. mehr...