FachverfahrenBlaupause für E-Services
Das Corona-Virus hat Deutschland seit einem Dreivierteljahr fest im Griff. Bürger und Verwaltungen mussten im Eiltempo auf digitale Dienstleistungen setzen, um trotz der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie alles am Laufen zu halten. Der Zwangsturbo hat gewirkt:
Auch wenn Deutschland laut dem aktuellen eGovernment-Benchmark Report nur Platz 18 in Europa einnimmt, haben die Nachfrage und der Einsatz von E-Government-Diensten spürbar zugenommen. Viele Kommunen, die mit den IKOL-Fachverfahren des Anbieters Telecomputer arbeiten, haben ihr Online-Angebot deutlich erweitert. Gut 50 Prozent der beauftragten Lizenzen im Jahr 2020 betrafen Online-Services.
Bürokratische Hürden abbauen
Was bisher eher zögerlich angenommen wurde, hat nun allseits an Akzeptanz gewonnen. Dieser Schub kommt zur richtigen Zeit, denn Ende 2022 sollen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) rund 600 Dienstleistungen online möglich sein. Das ist nur umsetzbar, wenn bürokratische Hürden abgebaut werden.
Dank des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen können nun Passbilder für den Führerschein direkt in der Behörde aufgenommen und verarbeitet werden. Allein durch diesen Service seien für Kommunen Sachkosteneinsparungen in Höhe von 177 Millionen Euro möglich, so ein aktueller Bericht des Nationalen Normenkontrollrats (NKR). Eine entsprechende Schnittstelle zu Selbstbedienungsterminals hat Telecomputer bereits vor mehr als drei Jahren in die Fahrerlaubnis-Software integriert.
Flexibilität gefragt
Bislang bremsten oft auch die Kosten Online-Projekte aus. Bevor die durch das OZG angestrebte Entlastung aller Beteiligten greift, muss investiert werden. Doch gerade die publikumsintensiven Ämter für Straßenverkehr und Soziales können mit relativ einfachen Online-Angeboten und geringem Budget schnell punkten, allen voran mit Lösungen für Terminvergabe, Bürgerauskünfte oder Wohngeldprobeberechnung. Dass mittlerweile auch komplexe Themen realisierbar sind, zeigt das Projekt i-Kfz. In seiner dritten Stufe ermöglicht es den Nutzern, grundlegende Kfz-Zulassungsvorgänge komplett online durchzuführen.
Auch dafür war coronabedingt Flexibilität gefragt. Telecomputer kam der vom zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss empfohlenen Ausnahmeregelung nach, die eID-Funktion für die Zulassungsvorgänge optional ausschalten zu können. Damit wurde der i-Kfz-Service für alle Bürger, die die entsprechenden zulassungstechnischen Voraussetzungen erfüllen konnten, möglich.
Entwicklung der erforderlichen Schnittstellen
i-Kfz dient nun als Blaupause für ähnlich umfangreiche Projekte. Aktuell wird in Digitalisierungslaboren unter anderem an bundesweit einsetzbaren Lösungen für die Online-Beantragung von Fahrerlaubnissen und Wohngeld gearbeitet. Telecomputer beteiligt sich, wie schon bei i-Kfz, aktiv an der Entwicklung der erforderlichen Schnittstellen.
Auch wenn das Wort Digitalisierung durch das OZG medial stark strapaziert wurde und sich die Realisierung echter Services als langwierig bis unmöglich herausgestellt hat, zeigt das Jahr 2020 trotz aller Belastungen: Durch die intensive Nutzung digitaler Angebote im Rahmen der Corona-Pandemie scheinen auch für zukünftige Projekte Hürden im Denken und Handeln gefallen zu sein.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe Januar 2021 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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