Meldewesen:
Flüchtlinge leichter erfassen


[22.3.2017] Mit dem Ziel, das Asylverfahren zu digitalisieren, arbeitet das Bundesverwaltungsamt derzeit am Ausbau des Ausländerzentralregisters (AZR). Seit November vergangenen Jahres können sich Meldebehörden elektronisch mit dem Register austauschen.

BVA arbeitet an der Digitalisierung des Asylverfahrens. Ein Kerndatensystem auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR), mit dem Bund, Länder und Kommunen auf wichtige Daten einfach und effizient zugreifen können – dieses Ziel verfolgt das Koordinierungsprojekt „Digitalisierung des Asylverfahrens“. Seit vielen Jahren ist das vom Bundesverwaltungsamt (BVA) betriebene Ausländerzentralregister als zentrales System für die Verwaltung und Nutzung relevanter Ausländerdaten über alle föderalen Ebenen etabliert. Das ebenfalls im BVA betriebene Visumverfahren etwa nutzt seit Langem die Dienste des AZR. Im Rahmen der Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes (DAVG) übernimmt das Bundesverwaltungsamt nun unter anderem die Erweiterung des Ausländerzentralregisters sowie die Anbindung von Melde- und Sicherheitsbehörden in das Flüchtlingsmanagement.

Ausländerzentralregister inhaltlich erweitert

Um die Änderungen aus dem DAVG umzusetzen, wurde zunächst das Datenmodell des Ausländerzentralregisters um neue, speicherbare Inhalte mit Asylbezug erweitert. Seit den Inbetriebnahmen im März (keine zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes) und Juni 2016 kann das Register etwa Informationen zum neuen Ankunftsnachweis, zur Wohnanschrift, begleitenden Kindern und Elternteilen, Beruf und Bildung, Sprachkenntnissen sowie Gesundheits- und Integrationsdaten speichern. Damit verfügen die Nutzer des AZR über zusätzliche, behördenübergreifend relevante Informationen für die Integration der Flüchtlinge oder zur effizienten Bearbeitung der Aufgaben im Flüchtlingsmanagement. Die Sichtbarkeit dieser Informationen ist für sämtliche Behörden im AZR-Gesetz geregelt. Ein umfangreiches Regelwerk von Prüf- und Plausibilitätsregeln stellt einerseits sicher, dass jeder Nutzer nur diejenigen Informationen erhält, die er erhalten darf. Andererseits sorgt es dafür, dass zu jeder Person nur die Sachverhalte gespeichert werden, die gesetzlich erlaubt und schlüssig sind.
Die inhaltliche Erweiterung des Registers – insbesondere um die Wohnanschrift – war Grundlage für den Aufbau der elektronischen Kommunikation zwischen Meldebehörden und Ausländerzentralregister, die das BVA pünktlich zum Inkrafttreten dieser DAVG-Regelung am 1. November 2016 in Betrieb nahm. Seit diesem Stichtag übermittelt das AZR relevante Informationen wie Ankunftsnachweisnummer, Personalien und Wohnanschrift bei der ersten Registrierung eines Flüchtlings und jeder nachfolgenden Datenaktualisierung automatisch und ohne Zeitverzug an die zuständige Meldebehörde. Die Zuständigkeit ermittelt das System anhand des amtlichen Gemeindeschlüssels der Wohnanschrift. Zur Bestimmung dieser Kennzahl greift das Ausländerzentralregister auf einen Web-Dienst des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie zu.

Daten fließen in beide Richtungen

Die Daten fließen aber nicht nur in eine Richtung: Seit dem 1. November 2016 senden die Meldebehörden auch alle Adressänderungen von Flüchtlingen an das Ausländerzentralregister. Dadurch ist sichergestellt, dass die Informationen zur Wohnanschrift sowohl für ausländerrechtliche als auch für melderechtliche Zwecke immer synchron gehalten werden. So kann zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die aktuelle Anschrift eines Flüchtlings jederzeit hocheffizient aus dem AZR auslesen, um Bescheide und andere Schriftstücke zuzustellen. Für die Flüchtlinge selbst wird es auch einfacher: Ein zusätzlicher Behördengang zur Anmeldung wird überflüssig.
Zusätzlich hat das Bundesverwaltungsamt im November vergangenen Jahres Erweiterungen des Ausländerzentralregisters in Betrieb genommen, die Polizeibehörden (Landes- und Bundespolizei) in die Lage versetzen, Daten aus der Erstregistrierung von Flüchtlingen direkt an das AZR zu übermitteln. Um eine hohe Datenqualität zu erreichen, werden die registrierten Informationen automatisiert mit den bereits vorhandenen Datenbeständen des Registers abgeglichen. So lassen sich zum Beispiel Mehrfacherfassungen vermeiden.

Hohe Akzeptanz bei den Nutzern

Im Laufe des Jahres 2017 wird eine weitere Schnittstelle bereitgestellt, über die Systeme von Bund, Bundesländern und Kommunen – insbesondere Systeme der Ausländerbehörden – Daten aus der Registrierung von Flüchtlingen an das Ausländerzentralregister liefern können. Somit wird jede Erstregistrierung zentral entgegengenommen und im AZR erfasst.
Durch automatische Prüfungen wird die fachliche Richtigkeit der übermittelten Daten sichergestellt. Zur Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle stellt das Bundesverwaltungsamt zusätzliche Funktionalitäten für Protokollierung, Fehlerbehandlung sowie Geschäftsstatistiken bereit. Eine hohe Akzeptanz bei den Nutzern wird durch die durchgängige Hochverfügbarkeit sowie durch schnelle Antwortzeiten erreicht. Zudem bietet das BVA den Nutzern einen weitreichenden Support – etwa die Bereitstellung von Testumgebungen oder relevanter Spezifikationsdokumente sowie Beratung bei der Anbindung. Weitere Maßnahmen im Rahmen des Datenaustauschverbesserungsgesetzes sowie die stetige technische Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters und der damit verbundenen Geschäftsanwendungen sind beim Bundesverwaltungsamt in Arbeit.

Petra Mittag leitet das Referat S I 1 im Bundesverwaltungsamt und ist Gesamtprojektleiterin der Projektgruppe Datenaustauschverbesserungsgesetz im Bundesverwaltungsamt.

http://www.bva.bund.de
Dieser Beitrag ist in der März-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.  (Deep Link)

Stichwörter: Fachverfahren, Meldewesen, Ausländerwesen, Bundesverwaltungsamt

Bildquelle: Bundesverwaltungsamt

Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Fachverfahren
Kreis Bergstraße: Taxi- und Mietwagengenehmigung online
[28.6.2024] Im Kreis Bergstraße ist die Taxi- und Mietwagengenehmigung ab sofort über einen Online-Service möglich. mehr...
Hamburg: Digitale Wohnsitzanmeldung – auch für Familien
[26.6.2024] Der von Hamburg entwickelte Online-Dienst zur digitalen Wohnsitzummeldung nach Umzug hat eine weitere Ausbaustufe erreicht und öffnet sich für die Nutzergruppe der Familien. Gleichzeitig kommt der Roll-out des EfA-Dienstes voran. mehr...
Nach einem Umzug können nun auch Familien ihren neuen Wohnsitz online anmelden – ohne Amtsbesuch. Das Verfahren ist komplett digitalisiert.
AKDB: Wahl-Software elect im Einsatz
[26.6.2024] Die AKDB berichtet, dass bei der Europawahl in den Wahlämtern von mehr als 1.000 ihrer Kunden die Software elect zum Einsatz kam. Die nutzerfreundliche Lösung habe sich dabei auch mit einer schnellen und unkomplizierten Aufbereitung der Ergebnisse bewährt. mehr...
Die Wahl-Software elect war bei der Europawahl in den Wahlämtern von rund 1.000 AKDB-Kunden im Einsatz.
Wiesbaden: Vom PDF zum Online-Antrag
[25.6.2024] Auch im Sozialdezernat Wiesbaden ist die Zukunft digital: Zahlreiche Online-Angebote ermöglichen den Zugang zu sozialen Dienstleistungen. Dabei kommen auch EfA-Anträge zum Einsatz. Zudem werden spezifische Zielgruppen gezielt angesprochen, etwa Senioren oder wohngeldberechtigte Familien. mehr...
In Wiesbaden ermöglichen zahlreiche Online-Angebote den Zugang zu sozialen Dienstleistungen.
OZG: 200. Ausländerbehörde geht online
[25.6.2024] Der Roll-out der EfA-Dienste aus dem vom Land Brandenburg verantworteten OZG-Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ schreitet voran. Nachdem im September 2023 der Go-live der 100. Ausländerbehörde vermeldet werden konnte, ging nunmehr die 200. Behörde online. mehr...
Weitere FirmennewsAnzeige

Besuchersteuerung: Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen
[12.6.2024] Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Allerdings stoßen bereits heute viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können. mehr...

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[31.5.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Suchen...

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Fachverfahren:
cit GmbH
73265 Dettingen/Teck
cit GmbH
JCC Software GmbH
48149 Münster
JCC Software GmbH
KID Magdeburg GmbH
39104 Magdeburg
KID Magdeburg GmbH
ITEBO GmbH
49074 Osnabrück
ITEBO GmbH
Aktuelle Meldungen