[16.10.2003] In Österreich sollen zukünftig Gesetze und andere Rechtsvorschriften nur noch in der Online-Version des Bundesgesetzblattes veröffentlicht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor.
Bundesgesetzblätter werden in Zukunft nicht mehr in Papierform verteilt, sondern nur noch über das Internet veröffentlicht. Das sieht ein Gesetzesvorschlag der österreichischen Regierung vor, der vom Verfassungsausschuss des Nationalrates einstimmig gebilligt wurde. Dies berichtet der Nachrichten-Service futureZone. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Gesetze und andere Rechtsvorschriften zwar auch in Zukunft im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, allerdings ist beabsichtigt, die Bundesgesetzblätter ab dem Jahr 2004 nicht mehr wie bisher in Papierform zu verteilen und zu versenden, sondern ausschließlich über das Internet - im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) - zugänglich zu machen. Ausdrücklich festgeschrieben wird, dass der Zugang für die Bürger unentgeltlich zu sein hat und kein Identitätsnachweis dafür erforderlich ist. Um die Authentizität und die Integrität der Rechtsvorschriften zu gewährleisten, müssen alle verlautbarten Rechtsvorschriften mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Nach Erstellung der Signatur dürfen die Dokumente nicht mehr geändert werden.
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