Statement:
Im Rahmen geltenden Rechts


[12.11.2020] Der Internet-Konzern Amazon reagiert auf einen Bericht in Kommune21 und betont, dass der Schutz von Kundeninformationen oberste Priorität hat.

Zu einem Artikel in der November-Ausgabe von Kommune21 über die Aktivitäten von Amazon im Bereich der öffentlichen Beschaffung (wir berichteten) ist uns folgendes Statement zugegangen:

Der Schutz der Privatsphäre der Kunden hat bei Amazon immer oberste Priorität und ist seit Jahren Grundlage unserer Services. Wir stellen sicher, dass Daten im Rahmen des geltenden Rechts einschließlich der DSGVO übertragen werden. Amazon gibt Kundeninformationen nicht als Antwort auf behördliche Forderungen weiter – es sei denn, wir sind dazu verpflichtet, um eine rechtskräftige und verbindliche Anordnung einzuhalten. Bereits vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs war unser primärer Mechanismus für Übermittlungen in die USA nicht das Privacy-Shield-Datenschutzabkommen. Wenn Daten zwischen den Geräten unserer Kunden und unseren Datenbanken fließen, werden diese aus Sicherheitsgründen verschlüsselt.
Damit Amazon Aufträge ausführen kann, ist es Aufgabe des Kunden, Lieferadressen zur Verfügung zu stellen. Amazon Business ermöglicht Kunden auch Lieferungen an Privatadressen von Mitarbeitern, da wir Kunden in diesen schwierigen Zeiten während der Corona-Pandemie unterstützen wollen. Kunden können gemeinsam mit ihren Mitarbeitern solche Lieferungen vorbereiten, wenn dies den Richtlinien des jeweiligen Unternehmens oder der Organisation entspricht. Amazon wurde zusätzlich auch in Gespräche mit dem Betriebsrat eingebunden, um sicherzustellen, dass er mit dem Datenschutz einverstanden ist.

Florian Böhme, Director Amazon Business


Stichwörter: E-Procurement, Amazon, Datenschutz



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